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Umsatzsteuerfalle bei ZinshausankaufVorsicht für alle Käufer von Zinshäusern!!! Beim Ankauf eines Zinshauses gilt, dass der Käufer für die Abfuhr der Umsatzsteuer auch für den Verkäufer haftet. Die BAO unterstellt dem Zinshausankauf einen Unternehmenskauf; dem Käufer des Zinshauses droht dadurch nach der Judikatur des VwGH, dass die Umsatzsteuer doppelt bezahlt werden muss. Zunächst durch die Überweisung des Bruttokaufpreises an den Verkäufer und ein zweites Mal durch Haftungsinanspruchnahme seitens der Finanz. Das funktioniert allerdings auch nur, insoweit sich keinerlei Steuerrückstände auf dem Finanzamtkonto des Verkäufers befinden! Ablösezahlungen des Vermieters: Wenn man dem Mieter etwas zahlt, damit er aus der Wohnung auszieht, so ist dieser Betrag (= Ablösezahlung) auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben. Hat der Mieter allerdings eine Wohnungsverbesserung durchgeführt, so kann dieser Ablösebetrag auf 10 Jahre verteilt werden. |
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