Opferschutz und Täterarbeit stehen im Mittelpunkt der Task Force „Strafrecht“. Welche Auswirkungen die Regelungen auf Ärzte haben und wie der weitere „Fahrplan“ aussieht, beschreiben Staatssekretä- rin Mag. Karoline Edtstadler und Ärztekammerpräsident Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres.
?Sie sind Leiterin der Task Force „Strafrecht“. Was genau ist die Aufgabe der Task Force und welche Ergebnisse sind zu erwarten?
Edtstadler: Laut Kriminalstatistik standen fast zwei Drittel aller 42.079 Anzeigen wegen Tö- tung, Körperverletzung, sexueller Übergriffe und Raub in Zusammenhang mit Beziehungsta- ten. Im vergangenen Jahr wurden in Österreich nach den Angaben 77 Frauen Opfer von Mord oder Mordversuch, 34 Frauen wurden ermordet. Dieser Trend darf keinesfalls weiter anhalten, daher werden künftig Gewalt- und Sexualdelikte höher bestraft. Für Opfer braucht es dringend einen niederschwelligeren Zugang, denn wir stellen trotz vieler Angebote im- mer wieder fest, dass in einer Akutsituation die Betroffenen nicht wissen, wohin sie sich wenden können. Aktive Täterarbeit ist die dritte Säule im Maßnahmenpaket, dazu gehören zum Beispiel verpflichtende Beratungsgespräche und die Arbeit am eigenen Aggressions- potenzial.
?Welche Rolle spielt hier die Ärztekammer?
Szekeres: Der niederschwellige Zugang für Opfer wurde mit der Ärztekammer abgestimmt. Hier geht es vor allem um den Bereich der Forensik, wo zur Sicherung von Sachbeweisen für spätere Anzeigen eine einheitliche Beweissicherung vonseiten der Medizin erfolgen muss. Es braucht dazu auch die Sensibilisierung und das Verständnis der Ärzte, dass ge- wisse Beweise zum Beispiel fotografisch festgehalten werden müssen.
Edtstadler: Im Ärztegesetz benötigt es die bessere Verankerung von Fällen, in denen die ärztliche Schweigepflicht durchbrochen wird und es zu einer Informationsweitergabe kom- men kann. Derzeit bleiben Gutachten zum psychischen Zustand eines Beschuldigten bis zur Schließung eines Aktes unter Verschluss, das kann Jahre dauern. Ich meine, dass es wichtig ist, dass hier die Behörden viel früher über relevante Sachverhalte Bescheid wissen müssen.
Szekeres: Ein Punkt in diesem Maßnahmenpaket ist die Informationsweitergabe und Vernet- zung zwischen Krankenanstalten, weil es derzeit vorkommt, dass zum Beispiel Eltern, die ihre Kinder misshandeln, unterschiedliche Spitäler aufsuchen. Ärzte können daher den Hin- tergrund oft kaum feststellen.
?Strengere Strafen greifen ja erst, wenn etwas passiert ist – welche Möglichkeiten der Prävention sehen Sie?
Edtstadler: Das muss in Kindergärten und Schulen anfangen, mit sehr viel Aufklärung. Kinder können nicht beurteilen, ob häusliche Gewalt, die sie erleben, „normal“ ist, wenn sie es nicht anders kennen. Wir arbeiten hier zum Beispiel mit dem Verein Möwe zusammen, der jetzt schon in Schulen dazu aktiv ist. Gleichzeitig versuchen wir, für das Thema der weiblichen Genitalverstümmelung über Schulärzte aufzuklären und zu sensibilisieren. Schätzungen gehen immerhin davon aus, dass in Österreich etwa 8.000 Frauen betroffen sind. Dabei handelt es sich bisher um eine schwere Kör- perverletzung, das Strafmaß liegt bei lediglich drei Jahren Freiheitsstrafe. Künftig wird es sich bei weiblicher Genitalverstümmelung immer um eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen handeln und damit das Staf- maß bei ein bis zehn Jahre liegen.
?Gerade Mitarbeiter im Gesundheitswesen sind immer wieder auch Opfer von Gewalt – körperlich, aber vor allem auch psychisch. Wie wird differenziert und gibt es spezielle Ansätze für das Gesundheits- wesen?
Szekeres: Die Gewalt gegen Personal im Gesundheitswesen ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Wir wünschen uns hier auch ein strengeres Vorgehen, das ist in der aktuellen Vorlage noch nicht veran- kert.
Edtstadler: Verbale Attacken sind nicht erfasst, das Gesetz kennt nur ge- fährliche Drohungen oder Nötigung. Ein Thema, das uns aber derzeit schon beschäftigt, ist der Umgang mit dementen Menschen. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist das ein gesellschaftliches Problem, das im Maßnahmenpaket als Leitfaden verankert sein wird. Zielgruppen sind zum Beispiel die Polizei oder auch das Personal von öffentlichen Ver- kehrsmitteln.
?Sie haben verstärkte Melde- und Dokumentationspflichten für Ärzte im Zusammenhang mit psychisch erkrankten Menschen gefordert – da gibt es Widerstände in der Ärzteschaft. Welche Lösungen wird es geben?
Edtstadler: Wir wollen hier Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht, wenn es um den Schutz der Öffentlichkeit geht. Ansteckende Krankheiten müssen auch gemeldet werden, wenn Dritte davon betroffen sein können. Es gehört auch gemeldet, wenn psychisch Kranke zum Beispiel einen Waffenschein besitzen.
Szekeres: Eine Aufweichung der ärztlichen Verschwiegenheit ist sehr hei- kel, stellt doch die Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Gesprächs einen der Grundpfeiler ärztlichen Handels dar. Davon ausgenommen sind natürlich Verdachtsmomente beispielsweise bei Kindesmissbrauch oder sonstigen schweren Gewaltverbrechen. Sollte die Regierung darüber hinaus weitere Ausnahme anstreben, werden wir uns das sehr genau ansehen. Eine rechtliche Beurteilung ist derzeit nicht möglich, da uns noch keine Text- vorschläge vorliegen. Sobald wir diese haben, werden wir sie sehr genau studieren und umgehend unsere Stellungnahme abgeben.
Edtstadler: Für mich gilt klar: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz wer- den …
?Wie sieht der weitere Zeithorizont aus?
Edtstadler: Wir sind derzeit mitten im legistischen Prozess und wollen das Gesamtpaket noch vor dem Ende des 1. Halbjahres in die Begutachtung schicken. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten wird.