Was im stationären Bereich längst üblich ist – nämlich Leistungen des Spitals direkt mit der privaten Krankenversi- cherung des Patienten abzurechnen – soll künftig auch in Wahlarztpraxen möglich sein. Zumindest, wenn es nach der Uniqa geht. Die Versicherung hat in Wien, Graz und Linz ein entsprechendes Pilotprojekt gestartet, bei dem Wahlärzte bestimmte, in einem Katalog definierte Leistungen direkt mit der Versicherung verrechnen können. Un- tersuchungen, die darin nicht enthalten sind, müssen wie bisher vom Patienten bezahlt werden und können von diesem dann zur Rückverrechnung bei der Uniqa eingereicht werden.
Modell ausbauen
Die Uniqa hat erstmals vor ein paar Wochen für Studenten aus Drittländern das Modell der Direktverrechnung um- gesetzt. Angesichts der guten Erfahrungen damit soll der Service auf eine weitere Kundengruppe ausgeweitet werden, bei der eine 100-prozentige Direktverrechnung möglich ist: Demnach sollen künftig auch Opting-out-Kun- den, also Unternehmer und Freiberufler, die selbst entscheiden können, ob sie gesetzlich oder ausschließlich pri- vat krankenversichert sein wollen, davon Gebrauch machen können. Die Uniqa ist allerdings nicht der einzige pri- vate Krankenversicherer, der diesen Weg geht. Auch die Wiener Städtische hat bereits mit mehreren Privatkliniken und Wahlärzten österreichweit entsprechende Vereinbarungen getroffen und will die Zahl der Kooperationspartner noch ausbauen.
Ärztekammer kritisiert Idee
Bei der Wiener Ärztekammer stoßen diese Pläne allerdings auf wenig Gegenliebe. Sowohl Präsident Dr. Thomas Szekeres als auch Vizepräsident Dr. Johannes Steinhart haben die Direktabrechnung als „Mogelpackung“ be- zeichnet. Szekeres kritisiert, dass die Uniqa ihre Direktverrechnungshonorare einseitig festsetzen wolle und diese nicht, wie üblich, mit der Ärztekammer verhandle. Für die Ärzte gebe es keine Möglichkeit der Preisgestaltung – eine zusätzliche Verrechnung an Sozialversicherungen oder Patienten sei unzulässig. Außerdem sei die Direktver- rechnung mit den Versicherungen nicht garantiert, weil sie vom Tarif des jeweiligen Versicherten abhänge. Zudem drohe mehr Bürokratie bei der Abwicklung der Rechnungen. „Ist der Patient nicht ausreichend versichert oder lehnt die Versicherung aus anderen Gründen, zum Beispiel wegen mangelnder Versicherungsdeckung, die Zah- lung ab, müssten die niedergelassenen Ärzte erst recht wieder vom Patienten ein Honorar verlangen oder sich mit der Privatversicherung herumstreiten“, warnt Szekeres. Steinhart kritisiert weiters, dass aus den derzeit vorliegen- den Unterlagen keine Zusatzhonorare für zusätzliche Leistungen hervorgehen – etwa für telefonische und Video- konsultationen an Wochenenden oder nachts.
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Dr. Thomas Szekeres,