In Österreich steigt die Zahl der Wahlärzte stetig. Gleich- zeitig schreitet auch die Digitalisierung im Gesundheits- wesen voran. Wahlärzte sind jedoch oftmals nicht einge- bunden und können somit die Vorteile von e-card & Co nicht nutzen.
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OR MR Dr. Hamid Schirasi-Fard ist Arzt für Allgemeinmedizin und für Arbeitsmedizin in Wien und Referent für das Referat für medizinisches Inter- net und Telematik der Ärztekammer für Wien. Er gibt Einblick in die Situation der Wahlärzte beim Gebrauch der e-card.
?Wahlärzte sind grundsätzlich nicht zur e-card-Nutzung verpflichtet, außer sie haben ein Rezepturrecht. Wie läuft das in der Praxis?
Wahlärzte sind keine Vertragspartner der Sozialversicherung und haben auch keinen Zugang zu deren Einrichtungen. In grauer Vorzeit durften „Nicht-Kassenärzte“ für das Rezepturrecht einen Vertrag mit der Sozialversicherung abschließen und erhielten das e-card-System. Deren Zahl ist sehr gering und es werden auch immer weniger. Die Sozialversicherung legt seit vielen Jahren schon keinen Wert auf die Einbindung der Wahlärz- te. Um den Patienten die Wege abzunehmen und zu erleichtern, nehmen immer mehr Apotheken die „Wahlarztrezepte“ ohne Weiteres an und be- handeln diese gleich wie „Kassenrezepte“. Lediglich die „Kontrollärztliche Bewilligung“ muss bei Bedarf vom Patienten selbst eingeholt werden.
?Gibt es Zahlen, wie viele Wahlärzte in das e-card-System eingebunden sind?
Es sind nur wenige, und die sind aus „alter“ Zeit.
?Was sind oder wären die Benefits für Wahlärzte?
Meines Erachtens haben die Wahlärzte ohne e-card-System nur Nachteile! Mit dem Abschluss der Ausrollung der e-Medikation, also ab Mitte des Jahres, weiß jeder Vertragsarzt über die verordneten Medikamente des Patienten Bescheid. Alle Ärzte und Gesundheitsdienstleister haben mehr Informationen über den Patienten. Dieser Informationsnachteil wird sich auch mit Einführung von e-Befund, e-Rezept oder e-Impfpass weiter ver- größern.
?Wie weit soll die Einbindung gehen – sind auch e-Rezept, e-Impfpass, eKOS etc. für Wahlärzte nützliche Optionen?
Nach derzeitiger Ansicht der Sozialversicherung ist eine Einbindung nicht erforderlich. Es bleibt abzuwarten, ob sich nach der Restrukturierung der Sozialversicherung die Einstellung ändert. Immerhin sind die Wahlärzte mittlerweile versorgungsrelevant und deren Zahl nimmt stetig zu, wäh- rend die Zahl der Kassenärzte seit Jahren im Abnehmen begriffen ist.
?Wie viele Investitionen sind nötig, um die e-card-Einbindung in der Wahlarztordination umzusetzen?
Die Investitionskosten und die laufenden Betriebskosten sind die gleichen wie bei den Kassenärzten. Für die Industrie, also Softwarehersteller, Te- lekommunikationsanbieter, Hardwarehersteller etc., macht es keinen Unterschied, ob Wahlarzt und Kassenarzt. Meines Wissens sind keine Förde- rungen für die Wahlärzte vorgesehen.
bw