Ordinationsmanagement | Timesharing
Timesharing-Ordinationen
aus steuerlicher Sicht
Immer mehr Ärzte gehen dazu über, sich zusammenzuschließen und gemeinsam Räumlichkeiten und Apparate zu nutzen, um so eine bessere Auslastung und damit auch eine Kostensenkung zu erreichen.
Autorin: Mag. Iris Kraft-Kinz, geschäftsführende
Gesellschafterin der Steuer-
und Unternehmensberatungskanzlei MEDplan
Die intensivste Form der Zusammenarbeit von Ärzten erfolgt in Form einer Gruppenpraxis. Dabei schließen sich Ärzte in Form einer Personengesellschaft oder einer GmbH zwecks gemeinsamer Ausübung ihres Berufes zusammen. Die Grup- penpraxis selbst ist in diesem Fall Träger von Rechten und Pflichten, das heißt, dass sie Räume anmieten, Personal be- schäftigen, Verbrauchsmaterial oder Geräte ankaufen kann.
Natürlich setzt diese Form der Zusammenarbeit neben „Urvertrauen“ in den oder die Partner eine detaillierte Regelung der Gewinnentnahmen sowie der Rechte und Pflichten der beteiligten Ärzte voraus. Wenn allein schon der Gedanke an ein so striktes Reglement Bindungsängste auslöst, sollte man besser eine Ordinations- oder Apparategemeinschaft ins Auge fas- sen.
Von einer Ordinationsgemeinschaft spricht man, wenn freiberuflich tätige Ärzte lediglich die Ordinationsräume gemeinsam nutzen. Möglich ist auch die Nutzung zusätzlicher Ressourcen wie gemeinsames Marketing, Homepage, Corporate Identity und Logo. Werden medizinisch-technische Geräte gemeinsam benutzt, liegt eine Apparategemeinschaft vor. Beide Arten der Gemeinschaft können auch zugleich vorliegen.
Timesharing mit Gewinn
Für den Arzt, der seine Ordinationsräumlichkeiten inklusive Serviceleistungen und Apparaten an Kollegen weitervermi- etet, macht dieses Konzept natürlich nur dann Sinn, wenn er seine Kosten deckt und damit einen Gewinn erzielt. Deshalb ist eine detaillierte Planung seiner Einnahmen und Ausgaben unabdingbar. Das folgende Beispiel soll in vereinfachter Form die Planung eines Arztes illustrieren: Dr. Neuhauser ist als Spitalsarzt tätig und hat sich daneben als Internist im 9. Wiener Bezirk niedergelassen. Er verfügt über eine Ordination mit einer Nutzfläche von 280 Quadratmeter. Die Miete pro Quadratmeter beläuft sich auf 9 Euro. Neben seinem Behandlungsraum weist die Ordination noch zwei weitere Räume, die sich als Behandlungszimmer eignen, auf. Dr. Neuhauser möchte diese Räume an zwei Kollegen, den Neurologen Dr. Konrad und den Psychiater Dr. Wieninger, der gerichtliche Begutachtungen durchführt, vermieten. Die Vorteile für die bei- den Kollegen liegen auf der Hand: Dr. Konrad und Dr. Wieninger sparen sämtliche Kosten für die Ordination im Hinblick auf Miete, Betriebskosten, Reinigung, Personal, Internet, EDV- Betreuung. Außerdem haben sie keine Investitionskosten und keine Bindung. Die Honorare für Wahlärzte im 9. Bezirk liegen in den meisten Fällen zwischen 100 und 160 Euro für eine Erstordination. Rechnet man mit 120 Euro für 30 Minuten, können die Kollegen in einer Doppelstunde 480 Euro ein- nehmen. Dr. Neuhauser setzt die Miete, die er seinen Kollegen verrechnet, fest (siehe Grafiken linke Seite). In Folge er- stellt er seine Planungsrechnung, in die die Mieteinnahmen von den Kollegen mitaufgenommen werden.
Unterm Strich muss Dr. Neuhauser – neben seinen Spitalseinkünften – einen Gewinn nach Steuern erzielen, mit dem er seine Lebenshaltungskosten decken und für die Zukunft Vorsorge treffen kann. Mittels Timesharing sollte er diesem Ziel näherkommen.■
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