Als Freiberufler unterliegen Ärzte nicht der Gewerbe-ordnung. Bezüglich der Sozialversicherung gilt es daher, besondere Regelungen zu beachten. Seit jeher nehmen Freiberufler – und unter diesen vor allem die Berufs- gruppe der Ärzte – in vielen Rechtsbereichen eine Sonderstellung ein. So auch im Sozialversicherungsrecht. Der Autorin Mag. iur. Sina Michaela Klinger, LLB.oec. ist es gelungen, mit „Arzt und Sozialversicherung“, dem achten Band der Schriftenreihe der SFÄ Steuerberatung für Ärzte, einen so- liden Überblick über die komplexe Materie des Sozialversicherungsrechts in Bezug auf die Berufsgruppe der Ärzte zu geben.
Sonderbehandlungen im Sozialversicherungsrecht gibt es für den Berufs- stand der Ärzte vor allem in Bezug auf die Krankenversicherung (KV) und Pensionsversicherung (PV) von niedergelassenen Ärzten – zum einen, da diese Personengruppe von einer gesetzlichen Pflichtversicherung in der
Krankenversicherung ausgenommen ist, zum anderen, da die Interessensvertretung des Berufsstandes der Ärzte, die Ärztekammern, eigene, kammerinterne Pensionsvorsorgesysteme geschaffen haben, deren Bei- tragsleistung verpflichtend ist, und einen Leistungsanspruch neben der gesetzlichen Pension begründen. Jedoch steht nicht nur der Arzt mit eigener Ordination im Zentrum dieser Arbeit; auch andere Formen ärztli- cher Tätigkeit und deren sozialversicherungsrechtliche Behandlung stellt diese Arbeit, zunächst isoliert von- einander, dar. Neben der unerlässlichen Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen lässt die Autorin auch ihre beruflichen Erfahrungen einfließen. Ein Kapitel befasst sich mit Beispielen aus der Praxis, um das zuvor theoretisch Dargestellte zu veranschaulichen. „Arzt und Sozialversicherung“ ist in der Schriftenreihe der SFÄ Steuerberatung für Ärzte erschienen. Die „Steuerberatung für Ärzte“ ist eine Plattform unabhängi- ger Steuerberater, die sich auf die Wirtschafts- und Steuerberatung von Ärzten spezialisiert haben. Diese Plattform gibt es österreichweit mit 13 Steuerberater-Partnern: viermal in Wien, Mödling, zweimal Graz, Linz, Braunau, Salzburg, Klagenfurt, Innsbruck und Dornbirn.