PRAXEN & IMMOBILIEN | Maklerprovision
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Bestellerprinzip
kommt Anfang 2023
Ärzte, die ab 2023 einen Makler mit der Ver- mietung ihrer Wohnung beauftragen, werden diesen auch bezahlen müssen und nicht mehr – wie aktuell – der Mieter.
Seit vielen Jahren steht sie im Raum, nun soll sie Anfang 2023 erfolgen: die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips, die im Übrigen auch im Koalitionsabkommen festgehalten ist. Auf den entsprechenden Gesetzesentwurf einigten sich die Regierungsparteien im März. Bis Anfang Mai befindet er sich noch in der Begutachtung. Sobald der Beschluss im Parlament erfolgt ist, soll das Bestellerprinzip nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist wirksam werden.
Auch für Mietwohnungen, die inseriert werden, darf im Übrigen keine Vermittlungsprovision vom Mieter verlangt werden. Nur wenn der Mieter aktiv an den Makler herangetreten ist, darf eine vorab vereinbarte Provision veranschlagt werden. Nicht mehr erlaubt, sind auch Provisionszahlungen an Hausverwaltungen oder deren beauftragten Makler ohne vorherigen Auftrag durch den Mieter. Für Verstöße gegen die neuen Regeln können Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro fällig werden. Schlimmstenfalls können Makler ihre Gewerbeberechtigung verlieren.
Durch das Bestellerprinzip soll vor allem einkommensschwachen Wohnungssuchenden unter die Arme gegriffen werden. Laut Justizministerin Dr. Alma Zadic würden sich Mieter künftig Maklerprovisionen in der Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr sparen. Bei
der Präsentation des Gesetzesentwurfs meinte Zadic, sie rechne nicht damit, dass dadurch die Mieten teurer werden, weil Vermieter diese um die Provision erhöhen könnten. Das habe auch das Beispiel Deutschland gezeigt, wo das Bestellerprinzip seit 2015 gilt. Auch die Zahl der Wohnungsinserate sei dort nicht gesunken.
Makler: Mieten werden teurer
Wenig Freude mit dem Bestellerprinzip haben – wenig überraschend – die Makler. „Die geplante Streichung der Mieterprovision wird Tausende Arbeitsplätze vernichten und nimmt Hunderten Immobilienmaklerunternehmen die Existenz“, meint etwa der Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien, KR Michael Pisecky. Er glaubt, dass die Vermieter Makler künftig nicht kostenpflichtig beauftragen, denn für sehr gefragte und gesetzlich preisgeregelte Wohnungen wäre das nicht kostendeckend. Nachsatz: „In Wien betrifft das 70 % der gewerblichen Mietwohnungen.“
Bernhard Reikersdorder, MBA, Managing Director von RE/MAX Austria, geht sehr wohl davon aus, dass die zusätzlich für den Vermieter entstehenden Kosten dort, wo das möglich ist, in die Miete hineingerechnet werden. „Zudem wird es deutlich weniger sichtbares Angebot am Markt geben“, sagt er. Dadurch leide die Markttransparenz und die Auswahlmöglichkeiten für Mietinteressenten, auch die Vergleichbarkeit werde fehlen. Auch die professionelle Aufbereitung, wie Dokumentenbeschaffung und Dokumentation, Überprüfung des Mietpreises auf Legitimität und Marktgerechtigkeit durch den Makler würden zudem oftmals wegbleiben.
Einen positiven Aspekt des Gesetzesentwurfes sieht Reikersdorfer indes auch: die schriftliche Dokumentation einer Beauftragung des Maklers. „Das ist eine Forderung, die wir schon seit längerer Zeit stellen“, so der Managing Director von RE/MAX Austria.
pb