MEDIZIN | Kassenverträge Physiotherapie

FOTOS: ISTOCKPHOTO/ AARON AMAT, PHYSIO AUSTRIA/HECHENBERGER

Erstmals bundesweit einheitlicher Rahmen

Kürzlich wurden entscheidende Vereinbarungen mit den Krankenkassen für die Erbringung physiothera- peutischer Leistungen getroffen.


AUTORIN:

Constance Schlegl, MPH

Präsidentin von Physio Austria

www.physioaustria.at


Mit Wirksamkeit 1. September 2022 haben die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und Physio Austria eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung physiotherapeutischer Leistungen in Österreich abgeschlossen. Diese Rahmenvereinbarung ersetzt die bisherigen regionalen Vereinbarungen in den Bundesländern. Sie schafft bundesweit einheitliche Bedingungen für alle freiberuflichen Vertrags- physiotherapeuten der BVAEB.


Rahmenvereinbarung mit der ÖGK

Zu Beginn des Jahres, exakt mit Wirksamkeit 1. Jänner 2022, trat die Rahmenvereinbarung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit Phy- sio Austria über die Erbringung physiotherapeutischer Leistungen in Kraft. Diese regelt die Details der Kassenleistung an Versicherte der ÖGK so- wohl im Vertrags- als auch im Wahlbereich. Diese Details umfassen zum Beispiel den Stellenplan, den Umfang der physiotherapeutischen Tätigkeit, die Abrechnung und Honorierung, die Verpflichtung zur Fortbildung und vieles mehr.

Am 1. April folgte nach konstruktiven Gesprächen mit der ÖGK eine Attraktivierung der Verträge. Basierend auf den adaptierten Verträgen können Vertreter der drei Berufsgruppen Ergotherapie Austria, logopädieaustria und Physio Austria auch ohne Praxisräume einen Vertrag mit der ÖGK be- kommen und es erfolgte eine Tarifgleichstellung. 60 Minuten Physiotherapie werden seit 1. April mit 60 Euro für alle Vertragstherapeuten honoriert. Versicherte profitieren von einem größeren Angebot an Vertragspartnern. Damit sind wir dem Ziel, alle 590 Vertragsstellen rasch zu besetzen und den notwendigen Zugang zur Physiotherapie sicherzustellen, einen deutlichen Schritt näher gekommen.


Aussetzung der chefärztlichen Bewilligung

Am 1. Juli ist ein weiterer wichtiger Schritt gelungen: Die Entscheidung der ÖGK für eine längerfristige, vorerst dreijährige Aussetzung der Bewilli- gungspflicht für die physiotherapeutischen, ergotherapeutischen und logopädischen Behandlung durch freiberuflich tätige Therapeuten. Die chef- ärztliche Bewilligung wird als Ergebnis dieses Prozesses vorerst bis 30. Juni 2025 offiziell ausgesetzt. Damit ist eine langjährige Forderung nach ei- ner Bewilligungsfreiheit über den Weg der Rahmenvertragsverhandlungen erfüllt worden. Durch die BVAEB wird die Aussetzung der Bewilligung – pandemiebedingt – bis auf Weiteres fortgeführt. Im Vorfeld einer Rücknahme der Maßnahme wird durch die BVAEB nach eigenen Angaben wieder- um zeitgerecht informiert werden.


Rahmenvertragsverhandlungen mit BVAEB und SVS

Wie eingangs angeführt ist mit 1. September bereits der Rahmenvertrag mit der BVAEB in Kraft getreten. Damit gingen eine vereinbarte Tariferhö- hung sowie eine Adaptierung einher, welche eine bundesweite Vereinheitlichung und Modernisierung des Leistungskatalogs mit sich brachte. Der Vertragstarif liegt auch hier bundesweit bei 60 Euro für 60 Minuten Physiotherapie. Eine stufenweise Anpassung an die Tarife der Ergotherapeuten und Logopäden bis längstens 1. Jänner 2026 wurde vereinbart. Mit der SVS erfolgte nach konstruktiven längeren Vertragsverhandlungen unlängst eine Einigung über einen Rahmenvertrag, der erstmalig bundesweit für die SVS die Sachleistung der freiberuflich tätigen Physiotherapeuten regelt. Dieser Rahmenvertrag steht bestehenden Vertragspartnern mit 1.Oktober 2022 zur Verfügung.