Ob Augenarzt, Dermatologe, Chirurg, Gynäkologe oder Urologe – tagesklinische und ambulante chirurgische Eingriffe sind auf dem Vormarsch. Zwischen 2009 und 2018 stieg die Zahl der operativen Leistungen laut Statistik Austria nur unwesentlich von knapp 1,20 Millionen auf 1,28 Millionen. Gegenüber dem Vorjahr waren es 2018 um 1,0 % mehr. Sie machten damit gut ein Vier- tel der medizinischen Leistungen aus. Gleichzeitig verdreifachte sich jedoch die Zahl der ambulanten und tagesklinischen Ein- griffe. Fast die Hälfte davon waren Eingriffe in der Augenchirurgie – insgesamt mehr als drei Viertel aller Augen-OPs werden im tagesklinischen Setting durchgeführt.
In Spitälern sind tagesklinische Eingriffe nicht zuletzt dank moderner Behandlungsmethoden, schonender Operationstechniken und neuer Anästhesieverfahren schon lange Routine. Morgens stehen Operationen auf dem Plan, nachmittags werden die Pati- enten wieder entlassen. Aber auch in Gruppenpraxen, Gemeinschaftsordinationen und Primärversorgungseinheiten steigt die Zahl ambulanter chirurgischer Eingriffe. Die Einhaltung strenger Hygienerichtlinien ist dafür unabdingbar, um erforderliche Si- cherheitsstandards gewährleisten zu können. Dabei geht es allerdings nicht nur um entsprechende Regeln für die Errichtung von Eingriffsräumen, sondern auch die regelmäßige Kontrolle, ob die erforderlichen Hygienerichtlinien eingehalten werden.
Behandlungs- und Eingriffsräume
Insgesamt werden vier Typen von Behandlungsräumen unterschieden. Bauliche Struktur- und Hygieneanforderungen orientieren sich nach der Art der Nutzung. Für tagesklinische Eingriffe sind die Typen 2, 3 und 4 vorgesehen. Kleinere invasive Eingriffe dür- fen in allen vier Typen durchgeführt werden, invasive Untersuchungen und kleinere operativ-invasive Eingriffe in Typ 2 bis 4. Im Fall eines erhöhten Infektionsrisikos sind die Varianten 3 und 4 vorgesehen und für operative Eingriffe nur Typ 4. Der Typ-4-Ope- rationsraum muss räumlich von den anderen Bereichen der Ordination klar getrennt sein und die Raumgröße muss dem Leis- tungsspektrum entsprechen. Bei großen operativen Eingriffen (laut RKI) und Verwendung von Anästhesietürmen sind Elektro- technik und Raumlufttechnik normgerecht auszuführen. Alle anderen Kriterien entsprechen jenen des Typs 3 (siehe Kasten).
Geregelt sind laut Hygieneverordnung unter anderem die Raumgrößen, die Gestaltung des medizinischen Handwaschplatzes, der Umkleidebereich für Personal und Patienten, die Beschaffenheit von Böden, Decken und Wänden, Heizkörper und Lüftung sowie die Notfallausstattung. Für die Vorbereitung von Eingriffsräumen empfiehlt sich in jedem Fall die Kontaktaufnahme mit Ärz- tekammer und Österreichischer Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH.
bw