Neben den ärztlichen Aufgaben stellt die wissenschaftliche Arbeit stets eine große Herausforderung dar. Basiswissen über die wichtigs- ten Erfolgsfaktoren erleichtern die Hürden und machen sicherer bei der Publikation eigener Forschungsresultate.
Kinderarzt Franz F. kann sich über hohe Patientenfrequenz freuen. Das Wartezimmer ist ständig überfüllt. Der Platzmangel ist spürbar. Schon lange ist der gemeinsame Eingang zu Ordination und Privaträumlichkeiten dem Facharzt ein Dorn im Auge. Den Ordinationsstandort aufgeben und neue Räumlichkeiten für die Praxis suchen, wäre eine Alternative, der Umzug in eine größere Villa eine weitere Möglichkeit. Am Ende hat sich Franz F. für einen Zubau zur Erweiterung der Ordination entschieden. Modern, viel Holz, große Glasflächen – da und dort eine kleine Anleihe am Bauhausstil.
Flächenwidmung beachten
Der Zubau konnte ohne Widmungsänderung realisiert werden. Denn eine solche ist immer schwieriger zu bekommen. Ohne kriti- schen Blick in die Flächenwidmung sollte man daher kein derartiges Projekt starten. Guter Rat muss nicht teuer sein – kann aber hohe Mehrkosten ersparen. Faustregel: Kalkulieren Sie für eine Ordinationsplanung zwischen 8 und 10 % der Bausumme ein. Die Ersparnis beläuft sich auf das Vier- bis Fünffache. Es kommt auf jeden Euro an. Gerade Ordinationsumbauten in älteren Ge- bäuden erfordern oft umfassende Maßnahmen. Für Ordinationen gelten die üblichen baulichen und betrieblichen Auflagen wie für andere Unternehmen auch. Dazu kommt jedoch noch eine Reihe spezieller Auflagen.
Barrierefreiheit
Bei Zu- und Anbauten ist auf Barrierefreiheit zu achten. In den meisten Bauordnungen der Bundesländer wird zwischen einfa- chen Adaptierungen (bauliche Änderungen) und komplexen Bauvorhaben (Neu-, Zu- und Umbauten) unterschieden. Bauliche Änderungen sind bewilligungsfrei und können vom Inhaber oder Nutzer entweder gänzlich ohne Konsultierung der Baubehörde oder bei größerem Umfang nach einfacher Anzeige der geplanten Maßnahmen begonnen werden. Für Baumaßnahmen, bei de- nen entweder ein komplett neues Gebäude errichtet, ein bestehendes Gebäude erweitert oder ein Bestand derart umgebaut wird, dass in die Statik eingegriffen wird oder Widmungen verändert werden, muss vor Realisierung die Bewilligung der zustän- digen Baubehörde eingeholt werden.
Dass bei Neubauten die Barrierefreiheit heute obligatorisch sein sollte, muss an dieser Stelle nicht näher erläutert werden. Es wird aber immer wieder gefragt, ob man auch bei Zu- und Umbauten oder Renovierungen verpflichtet ist, Rampen oder Aufzüge zu errichten oder behindertengerechte WCs einzuplanen. Diese Frage ist eindeutig mit Ja zu beantworten, wenn auch die ge- setzlichen Grundlagen unterschiedlich sind. Im Zuge von „großen Veränderungen“ von Bauwerken, sprich Zu- oder Umbauen, besteht nach den Vorschriften der Bauordnungen jedenfalls die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit, daran führt lei- der kein Weg vorbei. Die Bauordnungen normieren auch, dass bei Renovierungen eine eventuell schon bestehende Barrierefrei- heit nicht verschlechtert werden darf, das bedeutet, dass nach diesen Rechtsvorschriften keine Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit gegeben wäre.
Steueroptimiert bauen
Ein weiterer Vorteil des Zubaus: In Zukunft kann Franz F. durch den Anbau langwierige Diskussionen mit dem Finanzamt ver- meiden, wenn es darum geht, welche Bau- und Betriebskosten von der Steuer absetzbar sind. Diese Abgrenzungsfragen ha- ben ihn in den vergangenen Jahren oft viele Nerven, Zeit und auch Geld gekostet, musste der Steuerberater doch immer wieder mit dem Finanzamt (unnötige) Diskussionen führen.
mn