Praxis & Steuerrecht I Covid-19-Investitionsprämie
Investieren in der Krise
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Die Regierung unterstützt mit der Prämie Investitionen mit einem Zuschuss von 7 oder 14 %. MedizinerInnen, die ihre Ordinations-IT erneuern oder die Praxis
thermisch sanieren wollen, tun gut daran, ihre Pläne
vor dem 28. Februar 2021 zu starten.
Angefangen mit dem Härtefall-Fonds über Familienhärteausgleichs-Fonds und Fixkostenzuschuss bis hin zum Kurzarbeits-Programm – aus der Sicht einer Steuerberaterin hat die heimische Bundesregierung einen vollen Instrumentenkorb zur Verfügung gestellt, um die ökonomischen Pan- demiefolgen bei Bürgern und Unternehmern zu lindern. Die aktuell jüngste Unterstützungsmaßnahme ist die Covid-19-Investitionsprämie. Die Prä- mie richtet sich an alle Betriebe, unabhängig von Größe und Branche – und damit selbstredend auch an niedergelassene Mediziner. „Aus der Kri- se rausinvestieren“ hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang getextet. Wichtig dabei: Fördergeber und Abwickler ist die Austria Wirt- schaftsservice GmbH (aws). Verzweifeln Sie nicht nach erster Beschäftigung mit dem detailversessenen Förderantrag. Der Staat verlangt in Anbe- tracht des beträchtlichen Förderpotenzials genaue Informationen.
Investitionen in eine saubere Zukunft
Gefördert werden materielle und immaterielle Neuinvestitionen, wobei auch gebrauchte Wirtschaftsgüter förderungsfähig sind. Im Zeitraum zwi- schen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 sind erste Maßnahmen zu setzen und der Antrag muss bis spätestens 28. Februar 2021 eingebracht werden. Unter ersten Maßnahmen werden Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Ab- schluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen verstanden. Genehmigungen seitens der Behörde, Bank- oder Investorengespräche oder Planungsleistungen gelten nicht als Startschuss. Die Inbetriebnahme und Bezahlung müssen spätestens bis 28. Febru- ar 2022 erfolgen.
Wie hoch ist die Förderung
Die lnvestitionsprämie beträgt grundsätzlich 7 % der Neuinvestition. Bei Projekten in den Be- reichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit wird die Prämie von 7 auf 14 % ver- doppelt. Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag beträgt dabei 6.000 Euro für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer. Die gute Nachricht für niedergelassene Ärzte: Nachdem die ärztlichen Honorare unecht umsatzsteuerbefreit sind, wird in diesem Fall der Bruttobetrag – also inklusive Umsatzsteuer – gefördert.
Förderfokus auf Hard- und Software
Arztpraxen werden vom Förderschwerpunkt der Digitalisierung besonders angesprochen. Or- dinationen haben immer Modernisierungsbedarf bei ihrer IT-Infrastruktur. Die Förderleitlinien unterstützen die Anschaffung von Hard- und Software mit der doppelten Prämie, wenn es um
die Verbesserung von IT- und Cybersecurity-Maßnahmen, E-Commerce, Homeoffice-Möglichkeiten oder mobiles Arbeiten sowie die Nutzung der digitalen Verwaltung geht. Ein Beispiel: Ein niedergelassener Arzt will Prozesse in seiner Ordination beschleunigen. Neue Laptops, Bildschirme so- wie moderne Software sollen den Plan umsetzen. Die Hardware-Anschaffungen kosten insgesamt 5.000 Euro brutto, die Neuanschaffung der Soft- ware und die Softwarelizenz für zwölf Monate schlägt insgesamt mit 8.000 Euro brutto zu Buche. Die gesamte Investitionsprämie würde in diesem Fall 1.470 Euro ausmachen: Für die Hardware erhält der Arzt 7 % Förderung. Das sind 350 Euro. Und für die Neuanschaffung der Software gibt es 14 % Zuschuss oder 1.120 Euro – eine in Summe beträchtliche Prämie für Investitionen, die ohnehin zu tätigen waren. Neben der Investitionsprä- mie gibt es weitere nationale als auch regionale Digitalisierungs-Förderungen, die für Ärzte möglich sind.
Durch die Schwerpunkte Ökologisierung und Gesund- heit sollen „smarte“ und „saubere“ Projekte forciert werden. Im Bereich der Ökologisierung zielt der För- dergeber in erster Linie auf Investitionen im Bereich Klimaschutz, Mobilitätsmanagement und Elektrofahr- zeuge, Rohstoffmanagement, Energieeinsparung (Wasser, Wärme), Abfallwirtschaft sowie der thermi- schen Gebäudesanierung ab. Der Fokus „Gesundheit“ ist für freiberufliche Mediziner kaum von Bedeutung, da er in erster Linie auf Anlageinvestitionen für Schutz- ausrüstungen, Medizinprodukte und pharmazeutische Erzeugnisse gerichtet ist.