ORDINATIONSMANAGEMENT | Förderung in Wien

Finanzelle Unterstützung

für Ordinationsgründungen

(v.l.) Dr. Johannes Steinhart, Vizepräsident der Wiener Ärztekam- mer; Mag. Ingrid Reischl, Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse, Dr. Michaela Schrödl, Peter Hacker, Wiens Gesundheitsstadtrat

Zur Stärkung der medizinischen Versorgung in Wien haben die Wie- ner Gebietskrankenkasse (WGKK) und die Ärztekammer für Wien kürzlich eine Förderung von Ordinationsgründungen beschlossen, die von Seiten des Wiener Gesundheitsfonds finanziert wird.

Allgemeinmediziner, die sich im 10. Wiener Gemeindebezirk ansiedeln, erhalten ein Startkapital von 44.000 Euro. Kinderärzte können ebenfalls mit dieser Unterstützung rechnen – allerdings Wien-weit. Am 1. April 2019 eröffnete die erste Ordination, die eine Förderung erhielt. Es ist die Praxis von Allgemeinmedizinerin Dr. Michaela Schrödl in Wien Favoriten: „Nahezu alle Ärzte benötigen einen Kredit, um eine Ordinationsgründung stem- men zu können. Da hilft eine finanzielle Unterstützung schon sehr“, so die Medizinerin.


Niedergelassene Versorgungsstruktur ausbauen

„Wir rechnen damit, dass in naher Zukunft weitere Ärzte die Unterstützung in Anspruch nehmen. Sollte sie sich bewähren, hoffen wir, sie fortführen zu können“, sind sich WGKK-Obfrau Mag. Ingrid Reischl und Dr. Johannes Steinhart, Vizepräsident der Wiener Ärztekammer, einig. Eine Evaluie- rung des Projektes im Laufe des Jahres stellt Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker in Aussicht und betont: „Mit dem Ausbau der niedergelas- senen Versorgungsstruktur wird die Österreichische Gesundheitskasse erstmals auf den Prüfstand gestellt, wie weit sie zu bereits beschlossenen Projekten steht. Das gilt natürlich auch für weitere Schritte zur Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung, wie den in der Gesundheitsplattform beschlossenen 400 zusätzlichen Ärzten im ambulanten Bereich bis 2025 oder für die 36 Primärversorgungseinheiten, die wir ebenfalls für die kom- menden Jahre geplant haben. Wir müssen in Zukunft die Struktur der Spitalsambulanzen und die Struktur der niedergelassenen Ärzte jedenfalls noch enger verknüpfen, um die Wartezeiten für die Patienten deutlich zu reduzieren. Mit den Erstversorgungsambulanzen, die wir in den städti- schen Krankenhäusern errichten werden, setzen wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung – diese Ambulanzen werden die Patienten durch un- ser Gesundheitssystem leiten und eine engere Zusammenarbeit mit dem niedergelassenen Bereich bringen.“

Zuletzt gab es in Wien-Favoriten öfters Probleme, Stellen nachzubesetzen – damit soll jetzt Schluss sein: „Wir erwarten, dass mittelfristig zehn Ärz- te im 10. Bezirk von der finanziellen Unterstützung profitieren werden“, unterstreicht Reischl und fügt hinzu: „Auch die kinderärztliche Versorgung wird durch die Förderung verbessert – hier sogar in ganz Wien. Einige Kinderärzte werden in Kürze einen Vertrag mit uns unterschreiben. Sie er- halten dann auch eine finanzielle Unterstützung.“


Hausarzt wieder attraktiver machen

Für Steinhart ist die Förderung zur Ordinationsgründung ein wichtiger Schritt, um auch Jungmediziner zu motivieren, gerade in den Fächern Allge- meinmedizin sowie Kinder- und Jugendheilkunde, wo bereits ein akuter Ärztemangel spürbar ist, den Weg in die Niederlassung zu gehen. „Nur zwei von 100 Medizinstudierenden wollen Hausärzte werden. Das liegt hauptsächlich daran, dass die Bedingungen für niedergelassene Allge- meinmediziner im Kassensystem als ungünstig wahrgenommen wurden. Mit den Maßnahmen des letzten gemeinsamen Honorarabschlusses wur- de das positiv verändert. Als Ärztekammer bieten wir zusätzlich für Neueinsteiger in die Niederlassung ein eigenes Gründerservice ‚Go2Ordi‘ für Praxisgründer an“, so Steinhart.


Honorarabschluss bringt weitere Verbesserungen

Die Förderung der Praxisgründung ist nur ein Teil des Honorarabschlusses zwischen WGKK und Ärztekammer. Im vergangenen Jahr wurden wei- tere Verbesserungen für die Wiener Ärzte beschlossen:

•Honorarerhöhungen und neue Leistungen für Allgemeinmediziner und Kinderärzte: In beiden Fächern sind von 2018 bis 2020 jährlich jeweils zehn Prozent an Honorarerhöhung vorgesehen, wenn die jeweilige Ordination überdurchschnittlich versorgungswirksam ist und zumindest 25 Stunden pro Woche offenhält. Auch kleinere Praxen profitieren vom Honorarabschluss, da verbesserte Tarife etwa bei den Visiten beschlossen und neue Leistungen eingeführt wurden.

•Gynäkologischer Ultraschall: Ab 1. Juli 2019 kann der gynäkologische Ultraschall bei den Frauenärzten über die e-card abgerechnet werden. Eine private Zahlung ist dann bei den Vertragsgynäkologen nicht mehr nötig.

•Ab Oktober 2020 wird es auch möglich sein, die Untersuchung zur Bestimmung etwaiger Netzhautschäden bei niedergelassenen Augenärzten kostenlos in Anspruch zu nehmen.

•Verbesserung beim Jobsharing für Allgemeinmediziner wurde durch einfachere Vertretungsregelung erzielt.



rh