Praxis & Ordinationsgründung | Stornogebühren
FotoS: ÖÄK/Christian Leopold, Privat, Ärztekammer Steier- mark/Schiffer, adobe stock/ momius
Zur Kasse, bitte!
Von der Ärztekammer Steiermark kam eine For- derung nach Stornogebühren für Arzttermine, die Patienten nicht absagen, obwohl sie sie nicht wahrnehmen. Die Österreichische Ärzte- kammer unterstützt die Forderung.
Fehlendes Zeitmanagement wird niedergelassenen Ärzten mitunter unterstellt, wenn es um die Terminplanung in der Ordination geht. In immer mehr Fällen ist die Ursache dafür jedoch bei den Patienten selbst zu suchen, die ohne Rücksicht auf andere Patienten, den Arzt und das Ordinationsteam ihre gebuchten Termine verstreichen lassen ohne abzusagen. Laut der Umfrage eines Magazins beklagt rund ein Viertel aller Ärzte oft oder sogar sehr oft, dass Pati- enten ohne Absage nicht zu vereinbarten Terminen erscheinen.
Die Ärztekammer Steiermark wagte diesbezüglich im August einen Vorstoß und forderte, dass diese Patienten eine Stornogebühr entrichten sollten, die als Kassenposition vom Arzt bzw. einer anderen medizinischen Einrichtung direkt verrechnet werden soll. Auch den anderen so- zialen Krankenversicherungen und der Politik wurde das Forderungsschreiben übermittelt.
Vorstoß aus der Steiermark
Prof. Dr. Dietmar Bayer, geschäftsführender Vizepräsident der Ärztekammer Steiermark, stellt dazu klar: „Unser Ziel ist es nicht, dass diese Gebühr verrechnet werden muss. Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten Termine, die sie nicht wahrnehmen können, immer und mög- lichst frühzeitig absagen. Die Nicht-Absage führt nicht nur zu ‚Leer-Terminen‘ in Arztpraxen, Instituten und anderen ambulanten Einrichtungen, sondern ist äußerst unfair gegenüber an- deren Patientinnen und Patienten, die keinen Termin bekommen können, weil er durch Men- schen blockiert wird, die sich den Luxus leisten, ohne Absage einen Termin nicht einzuhal-
ten.“ MR Dr. Peter Schmidt, Radiologe und Sprecher der niedergelassenen Ärzte in der Steiermark, pflichtet seinem Kollegen bei und ergänzt: „Wenn Termine zeitgerecht abgesagt werden, gehen die Wartezeiten für andere Menschen stark zurück.“
Wenn ein Termin ohne Absage nicht wahrgenommen wird, soll jedoch ein Nutzen für Patienten erzielt werden, indem die dafür eingehobene Ge- bühr großteils in einen Strukturfonds zur Finanzierung einer verbesserten Kassenmedizin fließen. Nur der Verwaltungsaufwand sei der Arztpraxis, dem Institut oder einer anderen betroffenen Einrichtung abzugelten, schlägt die Ärztekammer Steiermark vor. Bayer und Schmidt appellieren an Krankenkassen und Politik, diese Forderung „im Interesse des Einzelnen und der gesamten Solidargemeinschaft tatkräftig zu unterstützen“.
Unterstützung durch die ÖÄK
Unterstützung findet der Vorschlag auch in der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Dr. Johannes Steinhart, Vizepräsident der ÖÄK und Bun- deskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, stellt dazu fest: „Nicht nur in der Steiermark, sondern in ganz Österreich kommt es leider immer öf- ter vor, dass Termine ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen werden.“ Daher sei die Forderung der Ärztekammer Steiermark nach einer Stornogebühr für derartige Fälle, die zwischen 25 und 50 Euro liegen könnte, „voll zu unterstützen“. Abzüglich eines kleinen Anteils für den Verwal- tungsaufwand würde das eingenommene Geld einem Strukturfonds zur Verbesserung der Kassenmedizin zugutekommen, „also den Patienten selbst“, so Steinhart.
Auch der Präsident der ÖÄK, ao. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres, kann der Forderung viel abgewinnen. Er appelliert an die Patienten, die Maßnahme nicht notwendig zu ma- chen: „Das Wartezimmer- und Terminmanagement ist für die österreichischen Ärztinnen und Ärzte gerade aktuell schon aufwendig genug. Jeder unangekündigt verfallene Termin ist einer, der einem anderen Patienten nicht angeboten werden konnte. Wer Termine, die er nicht einhalten kann, nicht rechtzeitig oder gar nicht absagt, handelt egoistisch und rücksichtlos und schadet damit nicht nur seiner Ärztin oder seinem Arzt, sondern auch den Menschen in der unmittelbaren Umgebung sowie den anderen Patienten, die länger auf Termine warten müssen.“ Daher halte er die Stornogebühr für eine gute Idee, die am Schluss allen Beteiligten Vorteile bringe, so Szekeres.
Rechtliche Lage
Rechtlich gesehen liegen alle Vorteile aufseiten der Ärzteschaft, weiß Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz, Experte in Medizinrecht. „Zwischen Arzt und Patient kommt ein Behand- lungsvertrag zustande, der rechtlich als Werkvertrag zu qualifizieren ist. Sofern nunmehr mündlich ein Termin vereinbart wurde und der Patient hält diesen Termin nicht ein, ist er
meiner Ansicht nach verpflichtet Stornogebühren zu bezahlen. Dies aufgrund dessen, da der Arzt ja diesen Zeitraum für den Termin eingeplant und reserviert hat und in dieser Zeit keine anderen Patienten annehmen und behandeln konnte. Dazu gibt es aber leider bislang noch keine höchstgerichtliche Entscheidung in Österreich. Anders ist die Sach- lage, wenn der Arzt diesen Termin sofort wieder vergeben konnte und somit keinen Ver- dienstausfall erlitten hat, dann ist er nicht berechtigt Stornogebühren zu verlangen. Die Stornogebühren müssen zudem angemessen sein.“ Auch in der Frage, ob Patienten auf die Möglichkeit einer Stornogebührenverrechnung hingewiesen werden müssen, sieht der Jurist einen klaren Sachverhalt: „Der Arzt muss den Patienten meiner Ansicht nach nicht vorwarnen, dass er Stornogebühren einhebt, da es sich um eine allgemein gültige Bestimmung aus dem Werkvertrag handelt. Selbstverständlich ist es allerdings zu emp- fehlen.“ Eine Ausnahme seien lediglich Zahnärzte, die über Behandlungskosten und da- her auch über allfällige Stornogebühren informieren müssten.
Erfahrungen hat Flatz mit derartigen Forderungen bereits gemacht: „Unsere Kanzlei hat bereits derartige Forderungen klagsweise geltend ge- macht, wobei sie nie einbringlich zu machen waren. Forderungen können nur dann gerichtlich zwangsweise vollstreckt werden, sofern das Ge- burtsdatum bzw. die Adresse des Schuldners bekannt sind.“
bw