Es sind gravierende Fehler, die teuer zu stehen kommen können. In vielen Fällen werden die Risiken falsch gewichtet. Immer wieder kommt es beim Abschluss von Versicherungsverträgen vor, dass weniger wichtige oder gar „Luxusversicherungen“ ab- geschlossen werden, während existenzbedrohende Risiken nicht eingedeckt oder gar nicht erkannt werden. Daher kommt der Gewichtung von Risiken eine enorme Bedeutung zu: Doch was ist wenn die Ersatzbeschaffung für dringend benötigte Geräte länger dauern als gedacht. Hier springt eine Betriebsunterbrechungsversicherung ein.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) soll in erster Linie jene finanziellen Verluste ausgleichen, die durch einen vom Arzt ungewollten Betriebsstillstand seiner Ordination entstanden sind. Unfall oder Krankheit des Arztes sowie Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl können zu Umsatzeinbußen führen, wenn es heißt: „Ordination geschlos- sen“. Fazit: Gewinne bleiben aus, die Fixkosten laufen weiter. Auch hier sollte ein Kündigungsverzicht nach Schadensfall zu- gunsten des versicherten Arztes vereinbart werden.
Tipp: Nicht immer muss der volle Stillstand versichert werden. Kann ein Arzt für eine geeignete Vertretung sorgen, so sind ledig- lich die Vertretungskosten und ein allfälliger daraus entstehender Umsatzrückgang abzusichern. Damit verringert sich meistens die Höhe der Versicherungssumme erheblich – und damit auch die Prämie. Mit steigendem Einkommen sollte die Höhe der Be- triebsunterbrechungsversicherung nachgezogen werden.
Ordinationsbündelversicherung
Im Rahmen einer Ordinationsbündelversicherung sind die Sparten Feuer, Sturmschaden, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Glasbruch versichert. Versichert gelten Einrichtung der Ordinationsräume sowie sämtliche Adaptierungen, Instrumente, Heilbehelfe und Medikamente einschließlich der persönlichen Sachen des Arztes und seiner Mitarbeiter. Diese Sparten können auch mit der Unterbrechungs- und Ordinationshaftpflicht-Versicherung gebündelt werden, damit bei der Prämie gespart werden kann.
Bei Sachversicherungen handelt es sich in der Regel um Neuwertversicherungen – der Versicherer entschädigt daher im Scha- densfall den Neuwert der versicherten Sachen (bzw. im Falle der Reparatur der beschädigten Sachen die Reparaturkosten). Bei Abschluss einer Versicherung sollte daher die Versicherungssumme stets dem Neuwert der versicherten Sachen entsprechen!
Tipp: In zahlreichen Versicherungsverträgen gibt es allerdings im Kleingedruckten entgegen der Neuwertregelung auch eine „Zeitwertklausel“. Grundsätzlich wird die Entwertung aufgrund Alter und Abnützung außer Acht gelassen. Außer der der Zeitwert der versicherten Sache beträgt zum Schadenszeitpunkt bereits weniger als 40 Prozent des Neuwertes). Dann ersetzt die Versi- cherung nur den Zeitwert. Das ist jener Wert, den die versicherten Sachen am Tag des Schadens haben, und zwar unter Be- rücksichtigung einer Wertminderung für Alter und Abnutzung und nicht den Neuwert.
Elektrogeräte-Versicherung
Blitzschlag ist im Rahmen einer Feuerversicherung mitversichert. Nicht jedoch der indirekte Blitzschlag oder sogenannte Über- spannungsschäden. Dies gilt auch für Schäden an technischen Einrichtungen, die zum Beispiel durch Bedienungsfehler, me- chanisch einwirkende Gewalt entstehen. Für dieses Risiko besteht die Möglichkeit, eine separate Elektrogeräte-Versicherung abzuschließen.
Unabhängig von der Wahl der richtigen Versicherungssumme ist das am Markt von den Versicherungen angebotene Leistungs- spektrum ein vielschichtiges. Die Deckungsumfänge und Prämien sind schwer vergleichbar und für einen Laien kaum über- schaubar. Auf jeden Fall sollte nach jeder Investition die Deckungssumme überprüft werden, damit im Fall der Fälle der Scha- den so gering wie möglich bleibt.
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