Der Übersiedlungswagen ist bestellt, die Patienten informiert und die Möbelpacker stehen in den Startlöchern. Vergessen Sie jetzt nicht, auch eine Meldung an die Sozialversicherungsträger zu machen, dass sich ihre Adresse ändert. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Sie einen e-card-An- schluss haben. Im Idealfall sollte das acht Wochen vor dem Übersiedlungstermin geschehen. Die Sozialversicherungsträger melden den Wechsel der Ordinationsstätte an den Dachverband, der einen neuen Datensatz für den Arzt erstellt. Dieser Datensatz wird mit der Veränderungsmeldung an die Provider geliefert und bildet die Voraussetzung für eine problemlose Inbetriebnahme am neuen Standort.
Die Meldung an den Provider kann über ein formloses Schreiben erfolgen. Sobald die Übersiedlung schriftlich beim Provider aufliegt, läuft die Im- plementierung einer Übersiedlung analog zu einer Erst-Inbetriebnahme ab. Die Provider koordinieren mit dem Arzt den günstigsten Umstellungs- termin, wobei die Wieder-Installation in der neuen Praxis maximal drei Stunden in Anspruch nehmen wird. Bereits möglichst zeitnah vorher wird der entbündelte Breitbandzugang hergestellt. Wenn das Equipment durch die Installationsfirma auch demontiert werden soll, erfolgt die Terminver- einbarung analog zum Installationstermin, nach Möglichkeit am selben Tag. Wichtig ist, dass das gesamte Equipment vollständig am zukünftigen Einsatzort vorliegen muss.