Der „Masterplan Rehabilitation der Pensionsversicherungsanstalt (PVA)“ wurde nachmehrmonatiger Vorbereitung im September 2016 einstimmig befürwortet. Er gilt als
Die Österreichische Sozialversicherung erbringt je nach gesetzlicher Zuständigkeit Leistun-gen für ihre Versicherten im Rahmen der Krankenversicherung, der Pensionsversicherungund der Unfallversicherung. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist für die Rehabilitationvon unselbstständig Erwerbstätigen (Arbeiter, Angestellte, Vertragsbedienstete) sowie für Be-zieher befristeter Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspensionen zuständig.
Rehabilitation wird auf Antrag der Versicherten bewilligt, wenn ohne Rehabilitationsmaßnah-men die Gefahr der dauernden Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität droht. Damit soll die Teilha-be am beruflichen und sozialen Leben – insbesondere nach akuten Krankheitsereignissen –sichergestellt werden.
Der PVA stehen dafür laut ASVG medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnah-men als geeignete „Werkzeuge“ zur Verfügung. Abhängig vom Gesundheitszustand der Ver-sicherten können Heilverfahren (HV) den Versicherten der PVA, aber auch als Maßnahmender „Gesundheitsvorsorge“ bewilligt werden. Aufgrund einer Sonderbestimmung kann diePVA eine Rehabilitation auch Beziehern einer dauerhaften Pension bewilligen, wenn diese siebeantragen und der an sich zuständige Krankenversicherungsträger dies befürwortet. ImVordergrund aller getroffenen Maßnahmen steht bei Versicherten und bestimmten Pensions-beziehern der Erhalt der Arbeitsfähigkeit und bei den Pensionisten die Verhinderung bzw.Verzögerung von Pflegebedürftigkeit.
Alle folgend beschriebenen Themen, Inhalte und Vorgehensweisen sind im „Masterplan Re-habilitation der PVA“ ausführlich beschrieben. Diesen – erstmals erstellten „Masterplan Reha-
bilitation“ – hat nach mehrmonatiger Vorbereitung die Selbstverwaltung der PVA in ihrer Vor-standssitzung im September 2016 einstimmig befürwortet. Er gilt als wichtiger Meilenstein zurWeiterentwicklung der Rehabilitation in Österreich.
Gesundheitsvorsorge
Sind noch keine manifesten Erkrankungen eingetreten, die spezieller Rehabilitationsmaßnah-men bedürfen, so stehen derzeit zwei Arten von HV zur Verfügung: Das herkömmliche HV(landläufig als „Kur“ bezeichnet) und das neue HV „Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA)“. Allge-meine Ziele von Kur bzw. GVA sind:
• Aufrechterhaltung der Gesundheit
• Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
• Behebung oder Verbesserung von geringfügigen Funktionseinschränkungen
• Verminderung von Risikofaktoren
• (Sekundär-)Prävention, das heißt Maßnahmen zur Früherkennung und frühzeitigen Behand-lung von Erkrankungen
Die GVA unterscheidet sich von der herkömmlichen „Kur“ einerseits im modularen Aufbauund mit den Schwerpunkten „Bewegung“ und „psychische Gesundheit“ während des 22-tä-gigen stationären Aufenthaltes, wodurch auf die individuelle Problemstellung gezielter einge-gangen werden kann. In der GVA werden die Patienten vermehrt in ihrer Eigenverant wort-lichkeit unterstützt und zu regelmäßiger aktiver Bewegung motiviert. In Schulungen werdenUmsetzungshilfen angeboten, die die Patienten aktiv zum Erhalt ihrer psychischen Gesund-heit, zur Stress- und Frustrationsbewältigung und im Umgang mit den immer höher werden-den Anforderungen des Alltages anwenden können. Nach dreijähriger Erprobung in ausge-wählten Einrichtungen wird die GVA ab 2017 sukzessive österreichweit ausgerollt und wird inweiten Bereichen die traditionelle „Kur“ ablösen. Sie wird das Zukunftsmodell einer modernenGesundheitsvorsorge der PVA sein.
Rehabilitation der PVA
Sind durch Akutereignisse, Operationen, Unfälle oder chronische Erkrankungen gesundheitli-che Beeinträchtigungen eingetreten, die intensivere Maßnahmen zur Abwendung drohenderdauernder Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität erfordern, so tragen medizinische, beruflicheund soziale Rehabilitationsmaßnahmen dazu bei, dass Patienten wieder – möglichst ohnefremde Hilfe – ein eigenständiges Leben führen, einen Beruf ausüben oder eine beruflicheUmschulung absolvieren können. Damit soll der Erfolg der zuvor erbrachten Krankenbehand-lung gesichert bzw. Krankheitsfolgen gemindert, behinderungsbedingte Pensionierungenund Pflegebedürftigkeit verhindert oder verzögert werden. Weitere Ziele, insbesondere in der
medizinischen Rehabilitation, sind im Wesentlichen der Abbau von Risikofaktoren undeine Veränderung des Lebensstils zur Verhinderung der Krankheitsprogression.
Die medizinische Rehabilitation ist ein kontinuierlicher Prozess, der sich über einen län-geren Zeitraum erstreckt und sich an den Grenzen des Machbaren für den Versichertenorientiert. Im Bewusstsein, bereits bestehende Defekte nicht komplett beseitigen zukönnen, wird in der Rehabilitation nach dem Prinzip „Erreichbarkeit des möglichen Op-timums“ gearbeitet. Das Ziel ist, eine größtmögliche Selbstständigkeit und Funktionalitättrotz einer Behinderung zu erreichen. Das Bewusstsein dieses Behandlungsprinzips istin den verschiedenen Berufsgruppen des Rehabilitationsteams vernetzt, wobei ein pro-blemorientiertes gesamtheitliches Vorgehen im Vordergrund steht. Der Patient ist gefor-dert, soweit es ihm möglich ist, aktiv eigenverantwortlich dazu beizutragen, dass opti-mierend mit ihm gearbeitet wird. Der ärztliche Bereich ist als Berater, Begleiter und alsTeammitglied zu sehen, die Therapeuten als gleichgeordnete Lotsen, die im gesamtenTeam gemeinsam mit den Patienten das Ziel haben, ein Leben mit den bekannten Fol-geschäden so optimal wie möglich zu gestalten und den bestmöglichen Zustand wie-derherzustellen. Dies erfordert die Zusammenarbeit in einem multiprofessionellenTeam, das transdisziplinär ineinandergreift und sich unterstützend ergänzt.
Medizinische Rehabilitation erfolgt in der Regel im Anschluss an ein akutmedizinischesEreignis. Voraussetzungen sind, dass neben der Rehabilitationsbedürftigkeit eine aus-reichende Rehabilitationsfähigkeit gegeben ist, eine entsprechende Rehabilitationspro-gnose besteht und dass das Angebot der rehabilitationsmedizinischen Maßnahmen ineinem Mindestausmaß von etwa zwei bis drei Stunden pro Tag genützt werden kann.
Aktivitäten und Teilhabe
Die moderne medizinische Rehabilitation richtet sich nach dem biopsychosozialen ICF-Modell aus (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Ge-sundheit) und basiert, ausgehend von einem ICD 10-codierten Krankheitsbild, auf derindividuellen Festlegung von Rehabilitationszielen in der Aktivitäts- und Teilhabe-Ebene.Die Funktionsebene ist untergeordnet. Unter zusätzlicher Berücksichtigung seiner ex-ternen Kontextfaktoren sowie der personenbezogenen Faktoren zielt das umfassendeReha-Konzept darauf ab, dass – wie zuvor bereits beschrieben – die Patienten wiederaktiv an ihrem Leben teilhaben können.
Rehabilitationsziele im Sinne des ICF-Modells beschreiben aktivitäts- und teilhabebezo-gene Tätigkeiten, die durch eine detaillierte Anamnese und Befragung der Patienten imSinne der betroffenen Lebensumstände und Lebensbereiche evaluiert werden. Um op-timal rehabilitieren zu können, werden gemeinsam von Patient und Rehabilitationsteamindividuelle Ziele definiert. Die Zielsetzung führt zu Veränderungen im Verhalten der Pa-tienten und zu einer Verbesserung des Lernergebnisses. Bezüglich der Aktivitätsstö-rungen ist das Ziel, die Selbstständigkeit des Patienten zu verbessern, weniger aufHilfsmittel und fremde Hilfe angewiesen zu sein, die Mobilität zu verbessern, ferner dieGeschicklichkeit zu trainieren und insgesamt mehr Ausdauer zu erlangen. Ein wichtigerBestandteil ist die optimale Krankheitsbewältigung mit intensiver psychologischer Be-treuung zur Schmerzbewältigung und dem Umgang mit einer chronischen Erkrankung.Hauptaugenmerk wird auf die Partizipation gelegt, wobei die physische und psychi-sche Unabhängigkeit im Vordergrund stehen. Die Funktionsebene ist nur dann relevant,wenn die Aktivitäts- und Teilhabeebenen dadurch eingeschränkt sind. Die definiertenZiele müssen messbar, transparent, nachvollziehbar und erreichbar sein.
Durch Abklären ihres sozialen Umfeldes und ihrer beruflichen Tätigkeit sollen die Pati-enten in ihrer Umgebung weiter integriert bleiben, die Beschäftigung erhalten könnenund somit wirtschaftlich eigenständig bleiben. Hierbei sind unter Umständen auch be-rufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen und Umschulungen notwendig, die im Rah-men der Rehabilitation besprochen und zum Teil auch in die Wege geleitet werden kön-nen. Für Berufstätige sind die rasche Wiedereingliederung in das Erwerbsleben sowiedie Reduzierung von Krankenstandstagen und Krankenhausaufenthalten wesentlicheZielsetzungen (return to work).
Um diese Ziele erreichen zu können, ist es erforderlich, in den Rehabilitationszentrenein flaches hierarchisches Prinzip zu leben. Dabei arbeiten Therapeuten, Pflegeperso-nal und Ärzte interdisziplinär auf Augenhöhe zusammen, nach ICF-Zielen ausgerichtetegemeinsame Besprechungen treten dabei an die Stelle von gegenseitigen Berichter-stattungen. Die Durchführung von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen erfolgt vor-zugsweise in den PVA-eigenen Rehabilitationszentren (Sonderkrankenanstalten) sowiein privat geführten ausgewählten Krankenanstalten, die vertraglich die von der PVA ge-forderten Rehabilitationsmaßnahmen zu erbringen haben.
Die PVA betreibt derzeit 17 eigene Einrichtungen, davon 15 stationäre Sonderkranken-anstalten (SKA) und zwei ambulante Zentren in Wien und Graz (ZAR). In diesen Sonder-krankenanstalten (stationär wie ambulant) werden die unten angeführten Indikationender medizinischen Rehabilitation erbracht, die Indikation mit stationärer psychischer Re-habilitation wird 2017 erstmals in einer eigenen Einrichtung implementiert:
• Orthopädie, Stütz- und Bewegungs-
apparat
• Herz-Kreislauferkrankungen
• Neurologische Erkrankungen
• Stoffwechselerkrankungen
• Atemwegserkrankungen
• Magen-Darmerkrankungen
• Onkologische Erkrankungen
In allen SKAs und ZARs der PVA wird hochwertige Rehabilitation geleistet, die dieschwer betroffenen Patienten dabei unterstützt, wieder aktiv am Leben teilhaben zukönnen. Besondere Schwerpunkte wie zum Beispiel die Rehabilitation transplantierterPatienten oder von Patienten mit Kunstherz, Patienten mit Zystischer Fibrose oder Zu-stand nach Amputationen ergänzen und erweitern das Angebot. Patienten nach Tumor-und Krebserkrankungen, mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und der Atemor-gane finden ebenso Hilfe wie Patienten nach Operationen oder Verletzungen am Stütz-und Bewegungsapparat oder nach schweren neurologischen Ereignissen. Da Stoff-wechselstörungen wie Diabetes mellitus und morbides Übergewicht zunehmend rele-vant werden, bieten drei Sonderkrankenanstalten der PVA spezielle Rehabilitation für In-sulinpumpenträger beim Typ-1-Diabetes bzw. für Patienten nach bariatrischenOperationen.
Im Rahmen der Rehabilitation werden durch Evaluierung der funktionellen Leistungsfä-higkeit (EFL nach Isernhagen) der Bedarf und das Ausmaß von eventuell benötigten be-ruflichen Umschulungsmaßnahmen festgestellt und können in Zusammenarbeit mit an-deren Institutionen, insbesondere dem AMS, veranlasst werden.
Die Rehabilitation von Lymphödempatienten stellt einen Sonderbereich dar und wird imAuftrag der PVA von Vertragseinrichtungen erbracht.
Kinderrehabilitation obliegt den Krankenversicherungsträgern und wird nach langer Vor-bereitungszeit erstmals 2017 in Österreich angeboten werden.
Hohe Qualität in der medizinischen Rehabilitation ist für die PVA ein wesentliches Anlie-gen. In den vergangenen Jahren wurden für die verschiedenen Indikationen Standardsim Bereich der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität entwickelt und den eigenen wieauch den Vertragseinrichtungen zwingend vorgeschrieben – ihre Einhaltung wird lau-fend überprüft.
In den eigenen Einrichtungen der PVA werden QM-Maßnahmen laufend im selbst entwi-ckelten Qualitätsmanagementverfahren „EASY LIVING“ abgebildet.
In der Rehabilitation enthaltene Leistungen
Die medizinischen Leistungsprofile stellen die Basis für die Planung und Umsetzungtherapeutischer, ärztlicher und pflegerischer Maßnahmen dar und sind eine Mindestleis-tungsanforderung, die den Patientinnen und Patienten im Rahmen der Rehabilitation zurVerfügung ge-stellt werden muss.
Die medizinischen Leistungsprofile beschreiben Art, Anzahl und Dauer der therapeuti-schen Maßnahmen, die Zusammenstellung aktivierender und passiver Therapien, daspsychologische Leistungsangebot, Art und Anzahl der diagnostischen und ärztlichenUntersuchungen, Inhalte von Schulungen sowie den Umfang von rehabilitativenPflegemaßnahmen.
Die Leistungsprofile werden in ihren Anforderungen regelmäßig an die, bedingt durchdie zunehmende Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft, sich ändern-den Patienteninteressen angepasst und weiterentwickelt. Auch bei der Dauer und ver-schränkten Abfolge der Reha-Verfahren – stationär wie ambulant – sind künftig verstärktdie Bedürfnisse der Versicherten zu berücksichtigen.
Ambulante Rehabilitation
Rehabilitationsmaßnahmen können nicht nur stationär absolviert werden. Wenn auf-grund medizinischer, beruflicher oder privater Notwendigkeit kein stationärer Aufent-halt nötig, möglich oder gewünscht ist, stehen auch ambulante Rehabilitationseinrich-tungen – wie die ambulanten Rehabilitationszentren der PVA in Wien oder Graz – zurVerfügung. In den kommenden Jahren sollen in ganz Österreich in Ballungsräumenambulante Reha-Zentren als Vertragspartner entstehen, die alle Indikationenabdecken.
In diesen sollen die stationär ersetzende Phase-2- und die Phase-3-Rehabilitation an-geboten werden, die zur Stabilisierung der in Phase 2 erreichten Effekte dient.
Entsprechend dem Phasenmodell der Rehabilitation unterscheidet man vier Stufen:Phase 1 beginnt als Frühmobilisation im Akutkrankenhaus, daran schließt Phase 2 inForm der stationären Rehabilitation (alternativ ambulante Rehabilitation) an. Danacherfolgt Phase 3 ausschließlich als ambulante Rehabilitation zur Stabilisierung der inPhase 2 erreichten Effekte. Phase 4 bedeutet die langfristige ambulante Nachsorge zurweiteren Festigung und Verbesserung der erzielten Ergebnisse und fällt in die Eigen-verantwortlichkeit jedes Einzelnen. ■
• Rehabilitationsheilverfahren bei Krankheitsprogression
• Sogenannte Früherfassungsfälle, wo der Krankenversicherungsträger bei langerKrankenstandsdauer den Versicherten dem zuständigen Pensions- oder Unfallversiche-rungsträger mit der Fragestellung meldet, ob dieser entsprechend seinen Zielsetzun-gen die Erbringung von Maßnahmen der Rehabilitation für notwendig erachtet
• „Reha vor Pension“ im Rahmen eines Pensionsfeststellungsverfahrens
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Wie sind Anträge auf Heilverfahren zu stellen?
„Anträge auf Rehabilitations-, Kur- und Erholungsaufenthalte“ erfolgen mitdem grünen Antragsformular des Hauptverbandes der österreichischen So-zialversicherungsträger. Antragsteller ist immer der Versicherte, die ärztlicheStellungnahme muss durch einen behandelnden Arzt ausgefüllt werden. Die-ses Formular soll in den kommenden Monaten um die Indikationen „Onkolo-gie“ und „Psychische Rehabilitation“ sowie die Antragstellung für eine ambu-lante Rehabilitation aktualisiert werden, da diese Indikationen derzeit nochhandschriftlich beim Antrag zugefügt werden müssen.
Für ausschließliche Anträge auf Rehabilitationsheilverfahren wird empfohlen,das weiße „Antragsformular auf Anschlussheilverfahren oder Rehabilitationnach Unfall“ zu verwenden, weil es hinsichtlich der akuten Krankheitsge-schichte und der funktionellen Einschränkungen wesentlich aussagekräftigerist. Beide Formulare können von der Website der PVA heruntergeladen wer-den: www.pensionsversicherung.at.
Die ärztliche Stellungnahme zum Antrag auf ein Heilverfahren (Kur wie Reha-bilitation) sollte möglichst informativ in Hinblick auf das angestrebte Heilver-fahren sein. Die Entscheidung über den Antrag wird dadurch in den zustän-digen Sozialversicherungsträgern wesentlich erleichtert und treffsicherergestaltet.
Medizinische Rehabilitation im Kontext mit beruflichen und sozialenRehabilitationsmaßnahmen
Eine erfolgreiche medizinische Rehabilitation gemäß ICF muss auch die berufli-che und soziale Rehabilitation im Bedarfsfall miteinschließen. Dies zeigt sicham Beispiel der Pensionen krankheitshalber (Berufsunfähigkeit/Invalidität):
• Früher waren Herz-Kreislauferkrankungen die häufigsten Ursachen für Neuzu-gänge zu einer Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension.
• In den letzten Jahren sind eindeutig psychiatrische Erkrankungen und Krank-heiten des Stütz- und Bewegungsapparates Hauptursachen für denNeuzugang.
Seitens der PVA wird daher – zunächst als Pilotmodell – eine integrierte medizi-nische berufliche Rehabilitation (IMB) etabliert werden. Die IMB stellt ein Be-treuungsmodell dar, in dem medizinische Rehabilitationsmaßnahmen gezielt aufbesondere berufliche Problemlagen (BBPL) ausgerichtet sind und die „berufli-che Teilhabe“ als Leitziel gilt. Zur Identifikation von BBPLs wird die klassischemedizinische Anamnese um eine detaillierte arbeits- und berufsbezogene Ana-mnese erweitert. Um diese BBPLs auf individueller Rehabilitanden-Ebene zukonkretisieren, werden weitere Erfassungs- und Beurteilungsinstrumente heran-gezogen. Anschließend werden in multiprofessionellen TeambesprechungenRehab-Maßnahmen festgelegt, die die Aufarbeitung der besonderen berufli-chen Problemlage unterstützen bzw. die Motivation dazu fördern – in der ge-samten IMB-Literatur wird die Motivation der Rehabilitanden als Kernfaktor füreine erfolgreiche IMB-Reha genannt, vor allem bei bereits gestelltem Antrag aufBerufsunfähigkeit/Invalidität. Darüberhinausgehende erforderliche Maßnahmenwerden – im Sinne des biopsychosozialen Modells – individuell mit den Patien-ten abgestimmt.
Die Implementierung eines Entlassungsmanagements mit der Mitgabe von be-reits fixierten Terminen mit internen und externen Organisationen und Abteilun-gen soll maßgeblich zu einem rascheren und intensivierten Zugang zu berufli-chen und sozialen Maßnahmen beitragen, basierend auf den bereits währendder medizinischen Rehabilitation stattgefundenen integrierten medizinisch-be-ruflichen Rehabilitationsmaßnahmen.
Soziale Maßnahmen der Rehabilitation ergänzen in der Regel medizinischeund/oder berufliche Maßnahmen und beinhalten zum Beispiel Darlehen, unteranderem zur Wohnungsadaptierung, zum Ankauf bzw. zur Adaptierung einesgeeigneten Transportmittels für die notwendige Fahrt zum Arbeitsort und ande-res mehr. Die Betreuung während der gesamten beruflichen und sozialen Reha-bilitation erfolgt durch ausgebildete Rehabilitationsberater der PVA.
Details zur Antragstellung und zu den einzelnen Sonderkrankenanstalten findenSie auf www.pensionsversicherung.at.
Für Berufstätige sind die rasche Wiedereingliederung in das Erwerb-sleben sowie die Reduzierung von Krankenstandstagen und Kranken-hausaufenthalten wesentliche Zielsetzungen.