ORDINATIONSMANAGEMENT | Versichung
Ärzte-Haftpflichtver- sicherung: Zahlen Sie auch zu viel?
Seit August 2010 ist für jeden niedergelassenen Arzt der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Sie schützt den Arzt gegenüber Schaden- ersatzansprüchen geschädigter Patienten.
Vor rund zehn Jahren wurden aufgrund der gesetzlichen Änderungen viele Haftpflichtversicherungen abgeschlos- sen. „Die gebotene Eile hat sich oft nachteilig in den Verträgen niedergeschlagen. Etwa 60 % der niedergelassenen Ärzte zahlen zu hohe Prämien für ihre Haftpflichtversicherung“, weiß Gerhard Ulmer, Geschäftsführer bei ÄrzteSer- vice, aus Erfahrung und rät dringend: „Die Bindung dieser Verträge beläuft sich meist auf zehn Jahre, daher ist jetzt
der richtige Zeitpunkt, um die Verträge überprüfen zu lassen und über einen Wechsel nachzudenken.“
Bestehende Versicherungssumme vielfach nicht mehr zeitgemäß
Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass bei einzelnen Scha- denersatzprozessen auch Ansprüche der Geschädigten auf Unterhalt oder Pflegeauf- wand zugesprochen wurden. „Wir haben jetzt gesehen, dass die Schadenssummen bei Schäden mit Dauerfolgen vielfach weit über die gesetzlich geforderte Mindestversiche- rungssumme von zwei Millionen hinausgehen“, so Ulmer. Mehrere Präzedenzfälle zeigen: Die Ärzte haben teilweise hohe Prämien bezahlt, waren aber dennoch zu gering versi- chert. Erst vor zwei Jahren gab es einen konkreten Fall, der aktuell bei einer Schadener- satzforderung von vier Millionen Euro steht, wobei dies erst den Pflegebedarf und Unter- haltsleistungen für zehn Jahre beinhaltet. Bei einer höheren Lebenserwartung ist mit ei- nem noch höheren Schadenersatz zu rechnen“, beschreibt der Experte ein Beispiel.
Wie es überhaupt zu Verträgen in der Ärzte-Haftpflichtversicherung kommen kann, die Ärzte offensichtlich benachteiligen, sieht Ulmer folgendermaßen: „Einerseits denken Ärzte immer noch, dass mit einer Schmerzensgeldforderung alles erledigt ist. Das ist aber erst der Anfang der Entschädigung. Andererseits müssen wir hier auch die Berater in die Pflicht nehmen, denn nur sie können dieses Wissen an die Kunden weitergeben.“
Wechsel zahlt sich aus
Worauf der Arzt nun beim „Kleingedruckten“ achten muss, ist einfach erklärt: „Die Verträge unterscheiden sich nur durch die Haftungssumme.“ Die meisten Versicherungen decken das gesetzlich geforderte Minimum von zwei Millionen ab, bei ÄrzteService liegt der Betrag bei bis zu zehn Millio- nen. Die Prämien dafür sind überschaubar: „Zwei Millionen kosten pro Jahr bei einem niedergelassenen Allgemeinmediziner im Schnitt 144 Euro, zehn Millionen liegen bei 310 Euro“, nennt Ulmer einen Richtwert. Bei therapeutisch tätigen Radiologen oder Gynäkologen mit Geburtshilfen liegen die Jahresprämien für zehn Millionen bei rund 1.500 Euro. Makler sind verpflichtet, ihre Kunden regelmäßig darüber aufzuklären, ob die Versiche- rungssummen in den abgeschlossenen Verträgen noch passend sind. „Ein Wechsel ist denkbar einfach, eine formlose E-Mail reicht oft aus“, so Ulmer.
Fragen & Antworten
?Warum schreibt der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung vor?
Die meisten Haftpflichtversicherungen sind freiwillig. Zwingend können sie dort sein, wo der Gesetzgeber ein besonderes Risiko sieht, etwa in der Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht. Daher müssen Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Aufgrund der- selben Logik definiert der Gesetzgeber für immer mehr Berufe gesetzlich verpflichtenden Haftpflicht-Versicherungsschutz, damit ein allenfalls er- hobener Schadenersatzanspruch jedenfalls befriedigt werden kann: auch für Ärzte und Zahnärzte. Für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte ist eine Haftpflichtversicherung seit dem Jahr 2010 eine gesetzliche Pflichtversicherung. Gesetzliche Grundlage ist für Humanmediziner § 52d Ärzte- gesetz und für Zahnärzte § 26c Zahnärztegesetz. Der Nachweis für das Bestehen der Pflichtversicherung muss direkt vom Versicherer an die je- weilige Landeskammer übermittelt werden. Eine freiberufliche ärztliche Tätigkeit ohne Nachweis einer solchen Haftpflichtversicherung ist in Öster- reich nicht möglich.
?Schützt die Berufshaftpflichtversicherung den Arzt?
Die Haftpflichtversicherung schützt den Arzt vor der Inanspruchnahme durch Dritte, das sind im wesentlichen Patienten. Außerdem kommt es im- mer wieder zu Regressen, zum Beispiel von Krankenanstalten-Trägern, wenn sich herausstellt, dass aufgrund von Behandlungsfehlern Folgebe- handlungen erforderlich wurden. Diese werden dann zum Beispiel vonseiten des leistungserbringenden Sozialversicherers vom Behandler oder dessen Haftpflichtversicherung rückgefordert.
?Warum soll man Angebote vergleichen?
Die Arzt-Haftpflichtversicherung wird von mehreren österreichischen Versicherungsunternehmen angeboten. Auch wenn es sich um eine Pflichtver- sicherung handelt und ein gesetzlicher Mindeststandard in Hinblick auf die Deckungsinhalte besteht, unterscheiden sich die Angebote inhaltlich erheblich. www.aerzteservice.com