PRAXEN & IMMOBILIEN | Förderungen

Mit der Kraft der Sonne Geld sparen

Nicht zuletzt dank großzügiger Förderungen rentiert sich die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nahezu immer.

FOTOS: ISTOCKPHOTO/ ELOI_OMELLA, ADOBE STOCK/ MALP

Mit dem Erlass der Erneuerbaren-Investitionsförderung für kleine und mittlere Anlagen Anfang April durch das Klimaschutzministerium stehen alleine 2022 in Österreich rund 300 Millionen Euro für die Unterstützung von Photovoltaik, Wasser- und Windkraft sowie Biomasse zur Verfügung. Der Fördercall für Photovoltaik, sprich die Möglichkeit, einen Antrag für die Förderung der Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen und damit gleichzeitig errichteten neuen Stromspeichern zu stellen, startete bereits am 21. April. Insgesamt stehen dafür rund 240 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Wie die zuständige Förderstelle OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) berichtete, war der Andrang bereits kurz nach dem Startschuss gewaltig: Allein in den ersten 45 Minuten wurden rund 30.000 Tickets – damit sichert man sich die Förderung, der vollständige Antrag kann innerhalb von sieben Tagen eingereicht werden – gezogen. Bis Mitte Mai waren es mehr als 63.000. Wer die erste Förderrunde, die am 19. Mai abgelaufen ist, verpasst hat, kann beruhigt sein: Weitere Calls starten im Juni, August und Oktober. Ist danach noch Geld im Fördertopf vorhanden, soll auch 2023 ein Termin stattfinden.


Förderung von Anlagengröße abhängig

Die maximale Höhe der Förderung, die lukriert werden kann, ist jedenfalls von der Größe der Photovoltaikanlage, die auch das Vergabeverfahren bestimmt, abhängig. Unterstützt wird jedes einzelne kWp (für „Kilowatt-Peak“, ein Maß, das zur Messung der Leistung von Photovoltaikanlagen dient, Anmerkung): Bei Anlagen bis 10 kWp (Kategorie A) liegt der Fördersatz bei 285 Euro pro kWp. Bei Anlagen mit einer Höchstleistung von 10 bis 20 kWp wird jedes erzeugte kWp mit 250 Euro unterstützt. In den Kategorien C (20 bis 100 kWp) und D (100 bis 1.000 kWp) sind es maximal 180 bzw. 170 Euro pro kWp.

Förderanträge in den Kategorien B bis D werden erstmals nach dem Prinzip der „verkehrten Auktion“ vergeben. Das bedeutet, dass Förderanträge mit

dem geringsten Förderbedarf in Euro pro kWp zuerst gereiht werden. Bei gleichem Förderbedarf erfolgt die Reihung nach dem Zeitstempel der Antragsstellung (Windhund-Prinzip). Nach wie vor nach dem Windhund-Prinzip werden die Fördermittel in der Kategorie A vergeben. Dafür wurden 40 Millionen Euro budgetiert. Für die Kategorien B bis D wurden jeweils 20 Millionen Euro budgetiert. Stromspeicher sind gemeinsam mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage der Kategorien A bis D mit 200 Euro pro Kilowattstunde (kWh) bis maximal 50 kWh förderbar. Empfehlenswert ist es, sich auch über Landes- und Gemeindeförderungen zu informieren. Denn für Photovoltaik der Kategorien A bis C sind auch Mehrfachförderungen möglich.

Aber nicht nur wegen des gewaltigen Andrangs müssen Ärzte, die um eine Förderung ansuchen möchten, derzeit etwas Geduld an den Tag legen. So gibt es Lieferengpässe bei wichtigen Komponenten, wie beispielsweise Wechselrichtern. Nicht hilfreich ist in diesem Zusammenhang, dass die Installationsbetriebe durch den Photovoltaik-Boom mangels Facharbeitern überlastet sind. So kann es vorkommen, dass man zwar eine Förderzusage erhält, die vorgegebene Frist für die Fertigstellung von sechs Monaten aber nicht einhalten kann.


Preise beginnen bei 5.000 Euro

Eine weitere Folge der boomenden Nachfrage: Die Preise für neue Anlagen dürften steigen. Aktuell kostet eine Photovoltaikanlage mit 5 kWp Leistung, die sich für ein durchschnittliches Einfamilienhaus eignet, inklusive Montage zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Laut

Experten liegt die durchschnittliche Amortisationszeit zwischen acht und 15 Jahren – die Lebensdauer einer Anlage liegt bei rund 30 Jahren. Bei der Frage, wann man die Investitionskosten wieder drinnen hat, spielen natürlich auch Faktoren wie der Zahl der Sonnentage, die Anlagengröße, der Eigenverbrauchsanteil, der Einspeisetarif sowie der aktuelle Strompreis eine Rolle.

Bei der genauen Berechnung der Amortisation unterstützen die meisten Anbieter. Ein erstes Bild kann man sich aber auch mit diversen im Internet zugänglichen Tools machen. Oder die Amortisation selbst berechnen: Die Summe aus Anschaffungskosten und sämtlichen Nebenkosten – wie etwa Kreditzinsen, Versicherungskosten, Instandhaltungs- und Wartungskosten – wird nach Abzug etwaiger Förderungen durch den Ertrag bzw. die Einspeisevergütung dividiert. Aber Achtung: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, muss mit Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Elektrizitätsabgabe rechnen. Es lohnt sich

also auch, einen Steuerberater zu konsultieren.

Gerade in Zeiten des Klimawandels spielt für viele Menschen auch die energetische Amortisation von Photovoltaik eine Rolle. Darunter versteht man den Zeitpunkt, wann eine Anlage die für ihre Herstellung benötigte Energie wieder erzeugt. Auch darüber kann man sich mit einer einfachen Rechnung ein erstes Bild verschaffen: Der für die Herstellung benötigte Energieaufwand wird durch die Energiemenge, die pro Jahr produziert wird, dividiert. Laut Experten ist die energetische Amortisation durch den technologischen Fortschritt und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energie deutlich zurückgegangen. Das deutsche Fraunhofer-Institut hat in einer Studie eine Dauer von 0,4 bis 1,5 Jahre berechnet.


pb

Förderung Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG)


• Kategorie A: 0 bis 10 kWp: 285 Euro pro kWp

• Kategorie B: 10 bis 20 kWp: 250 Euro pro kWp

• Kategorie C: 20 bis 100 kWp: 180 Euro pro kWp

• Kategorie D: 100 bis 1.000 kWp: 170 Euro pro kWp

• Förderung Stromspeicher: 200 Euro pro kWp

Wichtiges für Förderungseinreichung


1.Vorlage Zählpunktnummer: Auf dem Stromrechner abzulesen oder beim Netzbetreiber einzuholen

2.Vorlage technische Projektbeschreibung

3. Baugenehmigung für Photovoltaikanlage

4. Antragstellung muss vor Baubeginn erfolgen

5. Stromspeicher werden nur mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik- anlage gefördert.