In der monatlichen Finanzbuchhaltung werden schwerpunktmäßig alle umsatz- und lohnsteuerpflichtigen sowie sozialversi- cherungsrelevanten Vorgänge erfasst. Doch erst eine Auswertung und Analyse macht die Zahlen richtig wertvoll. „Zahlen sind das Fundament der Unternehmenssteuerung, auch in der Ordination“, betont auch Steuerberaterin Mag. Renate Ma- rihart-Kretzschmar. Wie wichtig eine regelmäßige Auswertung sein kann, zeigt ein Blick auf die Einkommensteuer-Voraus- zahlung. Im letzten Drittel eines Kalenderjahres kommt der Vorbereitung auf zu erwartende Steuerzahlungen besondere Be- deutung zu. Einkommensteuervorauszahlungen werden auf der Grundlage des Einkommensteuerbescheides für das zuletzt ergangene Jahr festgesetzt. Diese werden allerdings um 4 % erhöht, wenn sie für das folgende Kalenderjahr gelten und für jedes weitere Kalenderjahr um 5%. Dies bedeutet, dass auf der Grundlage des Einkommensteuerbescheides des Jahres 2018 die Bemessung der Vorauszahlungen für 2019 um 4 % höher ist als die Einkommensteuerschuld des Jahres 2017. Ist die Grundlage allerdings das Jahr 2016, wird die Vorauszahlung um 9 % höher festgesetzt. Das Einkommensteuergesetz geht daher davon aus, dass jeder Arzt grundsätzlich mehr verdient als im vorangegangenen Jahr.
Onlineportal für mehr Übersicht
Die Annahme, dass das Einkommen, das heißt, der Gewinn um 4 % bzw. 5 % jährlich gegenüber dem Vorjahr steigt, ist al- lerdings eine kühne Einschätzung und vielfach eine Überschätzung. Auch wenn die Wirtschaftsforscher wissen wollen, dass es gut um die Wirtschaft bestellt ist und positiv in die Zukunft blicken, heißt das noch lange nicht, dass diese Verbesserung bei jedem einzelnen Arzt überhaupt ankommt. Jedenfalls besteht die Gefahr, dass die Einkommensteuervorauszahlung hö- her ist als die voraussichtlich zu bezahlende Einkommensteuer. „Mit aktuellen Daten kann diese Gefahr gebannt werden“, so Marihart-Kretzschmar. „Sehe ich hohe Gewinne auf mich zukommen, so kann ich zeitnah darauf reagieren und die Steu- erlast durch Maßnahmen wird gezielte Investitionen mindern.“
Dank Digitalisierung ist das Aktuell-Halten der Daten keine Hexerei mehr. Onlineplattformen helfen dabei, obwohl die gute alte Schuhschachtel als Aufbewahrungsort für Belege in vielen Ordinationen noch fröhliche Urstände feiert. „Es gibt sie noch, aber immer weniger“, berichtet die Steuerexpertin aus der Praxis. Wie andere Steuerberater bietet auch Marihart- Kretzschmar ihren Klienten ein eigenes Kundenportal dafür an. „Die Belegverwaltung und der Austausch der Belege erfol- gen online“, erklärt die Expertin.
Zeitersparnis durch digitale Buchführung
Die Belege werden mittels App gescannt und damit automatisch erfasst. „Viele Abläufe werden dadurch einfacher, klar defi- niert und dokumentiert. Kompliziertes Ordnen, Ablegen oder gar Kopieren der Belege fallen weg.“. Eine große Zeitersparnis für den Arzt, der sich in der gewonnenen Zeit intensiver um seine Patienten kümmern kann. Ordner müssen nicht mehr zum Steuerberater gebracht werden, gleichzeitig ist das Aufbewahrungsproblem gelöst. „Belege können nach dem Einscannen entsorgt werden. Die digitale Buchführung berücksichtigt alle gesetzlichen und steuerrechtlichen Vorgaben. Die Klienten er- halten ihre Auswertungen per E-Mail oder Onlineplattform, wenn gewünscht auch traditionell per Post“, sagt Kretzschmar. Der Arzt kann von überall, wo es einen Internetzugang gibt, seine in der Kanzlei gespeicherten und freigegebenen Informa- tionen abfragen. Stellt sich die Frage: Sollte man monatlich, quartalsweise oder auf halbjährliche Auswertungen setzen? In diesem Punkt will sich Marihart-Kretzschmar nicht festlegen. „Da gibt es kein Patentrezept. Das kann man nur in einem per- sönlichen Gespräch abklären."
mn