Wiener Immobilienmarkt  |  Betriebskosten

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Gestritten wird immer

Ein leidiges Streitthema ist die Betriebskostenabrechnung. Wie sie auszusehen hat, welche Ausgaben als Betriebskosten gelten und vieles mehr, ist im Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt.

Welche Ausgaben dürfen als Betriebskosten verrechnet werden?

Die Betriebskosten (im Sinne des MRG) setzen sich aus Wasser- und Kanalgebühren, Rauchfangkehrgebühren (vierteljähr- liche Kehrkosten, nicht jedoch Kaminschleifen!), Kanalräumung, Müllabfuhr, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung der allge- mein zugänglichen Hausteile, Feuer- und Haftpflichtversicherung, Versicherung gegen Leitungswasserschäden, Verwal- tungskosten (derzeit 3,43 Euro/m2 Nutzfläche des Hauses), Hausbetreuung sowie Kosten der Gemeinschaftsanlagen (Auf- zug, Waschküche, Kinderspielplatz und sonstige von allen Mietern zu nutzende Einrichtungen) und der Grundsteuer zusam- men.  Eine Ausnahme bilden die Heizungs- und Warmwasserkosten bei einer Gemeinschaftsanlage. Sind mindestens zwei Drittel der Mieter damit einverstanden, kann die Abrechnung auch nach gemessenem individuellen Verbrauch erfolgen. Eine solche Übereinkunft muss schriftlich festgehalten werden. In den meisten Fällen ist sie Bestandteil des Mietvertrages.


Wann muss eine Betriebskostenabrechnung gelegt werden?

Die Betriebskostenabrechnung muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres gelegt werden. Das heißt, sie muss beim Hausbesorger oder an einer sonst geeigneten Stelle im Haus zur Einsicht aufliegen. Den Hauptmietern ist in geeigneter Weise Einsicht in die Belege zu gewähren.


Was passiert im Fall einer Nachzahlung oder eines Guthabens?

Ergibt sich eine Nachzahlung, muss der Mieter das Geld spätestens zwei Monate nach der Rechnungslegung – also spätes- tens am 1. August – überweisen, ein Guthaben ist ebenfalls in diesem Zeitraum fällig. Achtung: Die Nachzahlung ist von demjenigen Mieter zu zahlen, der zum Zeitpunkt der Bilanz die Wohnung gemietet hat. Wer also erst im April eingezogen ist, muss trotzdem die gesamte Nachzahlung übernehmen. Umgekehrt kann er aber auch von einer Gutschrift profitieren.


In welcher Höhe darf die Betriebskostenpauschale vorgeschrieben werden?

Die Vorauszahlungen sollten kostendeckend sein. Sind die Kosten allgemein gestiegen, darf der Vermieter zum Jahres- wechsel die Betriebskostenpauschale um bis zu 10 % erhöhen.


Was ist zu unternehmen, wenn keine Betriebskostenabrechnung gelegt wird?

Wird keine Betriebskostenabrechnung gelegt, aber auch im Falle, dass die Einsicht in die Belege verweigert wir, hilft nur der Gang zur Schlichtungsstelle oder dem Gericht.


Wie hoch sind die Betriebskosten im Durchschnitt?

Der österreichischen Mietervereinigung zufolge wird der Großteil der Betriebskosten für die Gebäudereinigung und die Ver- sicherung gezahlt. Auch die Verwaltung macht einen relativ großen Anteil aus. Wasser, Abwasser, Kanal und Müllentsor- gung machen nur etwa ein Drittel von den Betriebskosten aus.


Gelten diese Bestimmungen für alle Mietverhältnisse?

Vereinfacht gibt es drei Arten von Mietnutzung: Vollanwendung, hier gilt das gesamte Mietrecht und der strenge Betriebs- kostenkatalog, Reparaturen dürfen hier nicht an die Mieter verrechnet werden. Teilanwendung: Ist zumeist im Wohnungsei- gentum zu finden, hier können Kleinreparaturen unter dem Titel Betriebskosten verrechnet werden. Vollausnahme: Wenn Sie ein Einfamilienhaus mieten, gilt für Sie nicht der Mieterschutz, alles, was im Vertrag vereinbart ist, haben Sie daher zu erfüllen.