PRAXEN & IMMOBILIENOrdination 

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Renovieren oder Umziehen,

was kommt billiger?

Auch Immobilien kommen in die Jahre. Daher wird sich jeder ordinierende Wahlarzt irgend- wann einmal die Frage stellen, ob nicht ein Umzug in eine neue Praxis angebracht wäre.

Der Boden gehört erneuert und die Wände könnten ein Facelifting vertragen. Auch Fenster und Türen sollten dringend ausgetauscht werden. Ganz zu schweigen davon, dass die alte Therme in Sachen Energieeffizienz zu wünschen übrig lässt. Bei genauerer Betrachtung ist auch die Raumanordnung nicht mehr zeitgemäß und eine neue Struktur scheint angebracht. Früher oder später wird jeder langgediente Wahlarzt die Erfahrung machen, dass der Zahn der Zeit auch an seiner Ordination genagt hat. Und dann stellt sich eine Frage: Die alte Praxis renovieren oder neue Flächen beziehen – was kommt billiger?

Bevor man zu kalkulieren beginnt, sollte abgeklärt werden, ob für die gewünschten Renovierungsarbeiten möglicherweise der Vermieter aufkommen muss. Dafür entscheidend ist, ob für die Mietwohnung das MRG oder ABGB gilt. Falls Letzteres der Fall ist, stellt sich zusätzlich die Frage: Was steht im Mietvertrag? Denn das ABGB gibt vor, dass der Mieter das Objekt auf eigene Kosten in brauchbarem Stand zu übergeben hat. Was genau mit „brauchbar“ gemeint ist, kann im Mietvertrag jedoch individuell vereinbart werden. Gemäß MRG hat der Vermieter wiederum nur eine eingeschränkte Erhaltungspflicht. Erhalten werden müssen beispielsweise nur allgemeine oder gemeinsam benützte Teile des Hauses.


Renovieren kann ins Geld gehen

Nehmen wir in diesem Fall an, dass der Arzt einen auf dem ABGB basierenden Mietvertrag unterzeichnet hat, der deutlich zum Vorteil des Vermieters ist. Die Renovierungskosten müssen also weitgehend selbst getragen werden. Das kann je nach Zustand der Ordinationsflächen ganz schön ins Geld gehen. Beginnen wir mit den Wandoberflächen. Den Innen- und Oberputz zu erneuern kostet in der Regel 10 Euro/m2. Soll auch noch der Unterputz „mitgenommen“ werden, so steigen die Kosten auf 30 Euro/m2. Auszumalen kostet wiederum mindestens 10 Euro/m2. Für einen Parkett- oder Dielenboden wird bis zu 150 Euro/m2 verlangt. Für Bodenfliesen muss man wiederum mit rund 70 Euro/m2 rechnen. Um einiges billiger sind Laminatböden (ab 25 Euro/m2). Ein WC oder kleines Badezimmer auf Vordermann zu bringen, kostet wiederum um die 5.000 Euro. Insgesamt schätzen Experten den Preis für eine „normale“ Praxis-Sanierung bei rund 750 Euro/m2 ein.

Wird stattdessen ein Umzug in eine neue Ordination in Betracht gezogen, so können die Kosten dafür als Werbungskosten geltend gemacht werden – wie im Übrigen auch zumindest ein Teil der Renovierungskosten. Empfehlenswert ist es in diesem Zusammenhang, die betreffenden Belege und Rechnungen aufzubewahren. Allerdings kann ansonsten auch eine Umzugskostenpauschale geltend gemacht werden. Umzugswillige Ärzte müssen jedenfalls mit den folgenden Ausgaben rechnen: Auch die neue Ordination muss möglicherweise renoviert und dafür eventuell ein Architekt konsultiert werden. Weiters sollte auch neue Einrichtung und die Kosten für die Demontage von Möbeln in der alten Praxis und die Montage in der neuen in die Überlegungen einbezogen werden. Dazu kommen die Kosten für das Umzugsunternehmen, Makler sowie einen Anwalt. Gerade wenn es um den neuen Mietvertrag geht, ist Sparen nämlich fehl am Platz. Nur so können später böse Überraschungen vermieden werden.


pb