Sonderrichtlinie zum Ausbau von Kinderschutzzentren
Erstmals schafft das Sozialministerium eine österreichweite Förderung für Kinderschutzzentren. Bis 2026 erhalten diese zum Ausbau der Krisenintervention knapp 10 Millionen Euro.
Gewalt in der Kindheit hat dramatische Auswirkungen bis ins Erwachsenenalter. Die österreichischen Kinderschutzzentren bieten Beratung, Krisenintervention und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche, die Opfer oder Zeugen von Gewalt geworden sind.
Kinder häufig Zeugen
Seit 30 Jahren ist Gewalt in der Erziehung verboten. Trotzdem erfährt auch heute noch die Hälfte der Kinder selbst Gewalt – von Körperstrafen bis hin zu psychischer Gewalt. Kinder sind auch häufig Zeugen von Gewalt: Die Hälfte aller Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, hat Kinder. Für die Kinder ist die psychische Belastung durch Gefühle, wie Angst, Ohnmacht und Ausgeliefertsein enorm.
„Die Sonderrichtlinie ermöglicht den österreichischen Kinderschutzzentren, das Angebot an Krisenintervention für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche und deren Bezugspersonen wesentlich auszubauen. Wir freuen uns sehr über diese Möglichkeit und hoffen, dass damit eine nachhaltige Stärkung des Kinderschutzes in Österreich erreicht werden kann“, so Karin Thiller, Geschäftsführerin Bundesverband österreichischer Kinderschutzzentren.
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